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Betreuung
Beginnend mit dem Schuljahr 2004/05 ist unsere Schule Offene
Ganztagsschule. Das bedeutet für Sie und Ihr Kind: Wir können Ihnen
eine verlässliche Betreuung von 7.15 Uhr bis 16.00 Uhr täglich
anbieten. Sie melden Ihr Kind für die OGTS am Ende des Schuljahres an.
Der Vertrag gilt jeweils für ein Jahr. Zu diesem Betreuungsangebot
zählen auch die Mittagsverpflegung, die Hausaufgabenbetreuung und eine
besondere Förderung durch spezielle Arbeitsgemeinschaften und Projekte
im sportlichen und musisch-kreativen Bereich. Wir geben Ihnen darüber
gerne genauere Auskunft.
Beurlaubung
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem
wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen.
In diesem
Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Beläuft sich die
Beurlaubung auf einen Zeitraum bis zu zwei Tagen innerhalb eines
Vierteljahres genügt ein schriftlicher Antrag an die Klassenlehrerin.
Eine Beurlaubung außerhalb der Ferienzeiten ist nur in Ausnahmefällen
bis zu 14 Tagen möglich. Wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Eine darüber hinaus gehende Freistellung muss vom
Schulamt genehmigt werden. Eine Beurlaubung vor oder nach den Ferien ist
generell nicht möglich. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen
entscheidet die Schulleitung.
Bewegliche Ferientage
In jedem Schuljahr kann die Schule über drei bis
vier bewegliche Ferientage selbst entscheiden. Die Entscheidung darüber
fällt in der Schulkonferenz. In der ersten
Klassenpflegschaftsversammlung wird die Klassenlehrerin Ihres Kindes Sie
über die Termine informieren.
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