Betreuung

   
 
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Betreuung
  
Beginnend mit dem Schuljahr 2004/05 ist unsere Schule Offene Ganztagsschule. Das bedeutet für Sie und Ihr Kind: Wir können Ihnen eine verlässliche Betreuung von 7.15 Uhr bis 16.00 Uhr täglich anbieten. Sie melden Ihr Kind für die OGTS am Ende des Schuljahres an. Der Vertrag gilt jeweils für ein Jahr. Zu diesem Betreuungsangebot zählen auch die Mittagsverpflegung, die Hausaufgabenbetreuung und eine besondere Förderung durch spezielle Arbeitsgemeinschaften und Projekte im sportlichen und musisch-kreativen Bereich. Wir geben Ihnen darüber gerne genauere Auskunft.
 
Beurlaubung
 
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen.
In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Beläuft sich die Beurlaubung auf einen Zeitraum bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres genügt ein schriftlicher Antrag an die Klassenlehrerin.
Eine Beurlaubung außerhalb der Ferienzeiten ist nur in Ausnahmefällen bis zu 14 Tagen möglich. Wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
Eine darüber hinaus gehende Freistellung muss vom Schulamt genehmigt werden. Eine Beurlaubung vor oder nach den Ferien ist generell nicht möglich. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.
 
Bewegliche Ferientage
 
In jedem Schuljahr kann die Schule über drei bis vier bewegliche Ferientage selbst entscheiden. Die Entscheidung darüber fällt in der Schulkonferenz. In der ersten Klassenpflegschaftsversammlung wird die Klassenlehrerin Ihres Kindes Sie über die Termine informieren.