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Mitbestimmungsrecht
In den
ersten 3 Wochen nach Schulbeginn findet in Ihrer Klasse eine
Klassenpflegschaftsversammlung statt. Aus den anwesenden Eltern werden ein/e
Klassenpflegschaftsvorsitzende/r und ein/e Stellvertreter/in gewählt, die oder
der dann die Belange der Klasse in der Schulpflegschaft vertritt. In der
Klassenpflegschaft werden Sie informiert über die allgemeine Situation in der
Klasse, über den Schreib- und Leselehrgang, Inhalte dies Mathematik- und
Sachunterrichtes usw. Sie können beraten über Klassen- und
Schulveranstaltungen, Erziehungsschwierigkeiten u.v.a.m.
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