Mitbestimmung

   
 
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Mitbestimmungsrecht
 
In den ersten 3 Wochen nach Schulbeginn findet in Ihrer Klasse eine Klassenpflegschaftsversammlung statt. Aus den anwesenden Eltern werden ein/e Klassenpflegschaftsvorsitzende/r und ein/e Stellvertreter/in gewählt, die oder der dann die Belange der Klasse in der Schulpflegschaft vertritt. In der Klassenpflegschaft werden Sie informiert über die allgemeine Situation in der Klasse, über den Schreib- und Leselehrgang, Inhalte dies Mathematik- und Sachunterrichtes usw. Sie können beraten über Klassen- und Schulveranstaltungen, Erziehungsschwierigkeiten u.v.a.m.