Von: Bernd.Gray@t-online.de

Betreff: Rundschreiben

Gesendet am: 2008-03-01

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Bitte als Aushang an Ihr "INTERNET - Brett" !

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NEUE TECHNOLOGIEN IM BEREICH BERUFSKOLLEG

Informationen für kaufmännische Berufskollegs des RP Arnsberg

Beratung im Bereich "Neue Technologien"-bisherige Rundschreiben

http://ods.dokom.net/kkb/berater

 

Tip des Monats

TeamViewer zu Fernwartung und zum Desktop Sharing

http://teamviewer.com/de/index.aspx

Mit TeamViewer können Sie eine Verbindung zu einem beliebigen Computer über das Internet aufbauen und diesen Computer fernsteuern, als würden Sie direkt davor sitzen.

Das Programm ermöglicht es auch den eigenen Bildschirm in der Ferne zu präsentieren sowie den Filetransfer in beliebige Richtungen vorzunehmen.

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Staatlicher EDV-Führerschein NRW
  2. XML-Formate - im Bereich der Jahresabschlüsse
  3. Secondlife im Bildungssektor
  4. Aktuelle Links für Berufskollegs / Personalwirtschaft
    Mit dem Mitbestimmungs-Check kann der Schüler sein Wissen testen.
    AGG im Betrieb
    Einstellungsverfahren

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  1. Staatlicher EDV-Führerschein NRW

Als Alternative zu dem an manchen Berufskollegs eingeführtem ECDL bietet sich der "staatliche EDV-Führerschein NRW" an.

Seine besonderen Merkmale lassen sich wie folgt zusammenfassen:

-Der "Staatliche EDV-Führerschein des Landes NRW "ist den staatlichen Fremdsprachenzertifikaten des Landes NRW gleichgestellt.

-Rechtliche Einbindung des "EDV Führerscheins NRW" in die staatlichen Prüfungsordnungen der Berufskollegs

-Anrechenbarkeit in anderen Bildungsgängen

-Einbindung in unterrichtliche Prozesse

-Kostenlose Prüfungen und Lernmaterialien

- staatliche Zertifizierung der Prüfungsinstitutionen

-Qualifikationen werden theoretisch (online) und praktische (offline) überprüft

 

Ausführliche Informationen zur Konzeption, zu Rechtsgrundlagen und Qualitätsmerkmalen finden Sie unter:

http://ods.dokom.net/kkb/berater/rundschreiben/DV-Fuehrerschein_NW.pdf

 

 

2. XML-Formate - im Bereich der Jahresabschlüsse

Ab dem 01.01.2010 wird die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen verpflichtend.(1)

Zwar können die Unterlagen als Word-, Exel- oder PDF- Dokument beim "Elektronischen Bundesanzeiger" eingereicht werden, doch ist aus Kostengründen die Übermittlung der Daten im XML-Format (2) zu empfehlen.

Infos dazu unter https://publikations-serviceplattform.de

Für die kaufmännische Ausbildung erscheint es deshalb sinnvoll, im Bereich der Informatik das XML-Format vorzustellen:

 

Ein XML-Dokument ist eine Textdatei, die mit einem beliebigen Editor verändert und von einem Browser angezeigt werden kann.

Das Konzept von XML beruht darauf, daß strikt zwischen dem eigentlichen Dokument und dessen Darstellung getrennt wird. Dadurch wird die Nutzung dieser Daten sehr flexibel!

Alle Fragen der Ausgabe (Bildschirm, Sprachwiedergabe, Druck usw.) sind strikt vom eigentlichen Inhalt getrennt.

Deshalb sind XML-Dokumente nicht dazu bestimmt, direkt ausgegeben zu werden, sondern werden mit geeigneten Programmen weiterverarbeitet:

* Formatierung und Ausgabe als HTML

* Eintrag in Datenbanken

* inhaltlich korrekte Archivierung

* suchen in Such-Maschinen

* Output mit maschineller Sprachverarbeitung

* Umformatieren auf beliebige Datenformate

Weitere Infos unter:

http://www.tutorial-project.de/suma/xml-tutorial.html

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(1) Quelle:

http://www.dortmund.ihk24.de/produktmarken/recht/handels_gewerberecht/

unter Offenlegung von Jahresabschlüssen

 

(2)eXtensible Markup Language - Dokumente

 

 

3. Second Life im Bildungssektor

Viele Besucher in Second life (1) kamen nur einmal vorbei und dann nicht mehr. Trotz der hohen Anmeldezahlen ist die Anzahl der tatsächlichen Nutzer noch relativ gering.

In dieser künstlichen Welt schlüpft man in die Rolle eines Avatar (4) – eines smarten künstlichen Wesens, das sich durch eine dreidimensionale Welt bewegt und sogar fliegen kann.

Die Anfangseuphorie vieler Firmen ist inzwischen einer nüchternen Betrachtungsweise gewichen und man kann unterschiedlicher Meinung über die Bedeutung dieser virtuellen Welt sein. Wird Second Life (1) für den Bildungsbereich neue Möglichkeiten eröffnen oder wird dieses Experiment in der Zukunft scheitern?

Einerseits wird die neue Welt als überflüssig, schädlich und als Realitätsflucht abgelehnt, andererseits sehen viele Universitäten und PH´s (2) große Entwicklungspotentiale in dieser neuen Technik.

Für die VHS in Goslar(3) hat Second Life schon einen praktischen Wert im Bereich der Fremdsprachenschulung. Dabei können sich die Avantare(4) in Fremdsprachen unterhalten und das System hat sich für festgelegte Benutzergruppen mit konkreten Aufgaben bewährt.

Im Bildungsbereich könnte man sich weitere Einsatzmöglichkeiten vorstellen.: z.B.

- im Sportbereich könnte die Analyse von Bewegungsabläufen durchgeführt werden

- die Arzthelferin könnte in der künstlichen Welt Patienten empfangen und die Arbeitsabläufe von der Aufnahme in die Patientendatei bis zur Endabrechnung simulieren.

Noch ist Second Life mehr eine utopische Spielwiese, doch das war das Internet am Anfang auch!

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(1) Second Life ist eine Online-3D-Infrastruktur für von Benutzern gestaltete virtuelle Welten, in der Menschen durch Avatare interagieren, spielen, Handel betreiben und anderweitig kommunizieren können.

http://secondlife.com/world/de/whatis/

http://secondlife.com/community/downloads.php

(2) PH Weingarten / Heidelberg

(3) http://www.vhs-secondlife.de/

(4) Avatar (Internet), eine künstliche Person oder ein grafischer Stellvertreter einer echten Person

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4.Aktuelle Links für Berufskollegs

 

Personalwirtschaft

Mitbestimmungs-Check online
Mit dem Mitbestimmungs-Check kann der Schüler sein Wissen testen.

Ein Beispiel: Ist privates Surfen am Arbeitsplatz erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist? Weitere
Themen sind z. B. Mitarbeitergespräch, Videoüberwachung, Einblick in die Personalakte oder Telefonieren während der Arbeitszeit.

http://www.bzk.mydante.de/cgi-bin/sys/struktur.dante?back_id=58112&$semid=58112&parent_id=58481&window=seminar&node_id=58482&sid=CIEJDDDDDJDHAKEGDBDCDADDDDDFDEDIDBDICODCDEDEDJDJDJDEAKEMDBDCDADDDDDFDEDIDBDIDBDBDHDCEMAKHEHADBAKCO&aid=1131&dph=

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Am 18. 8. 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft.
Es schützt Frauen und Männer im Arbeits- und Geschäftsleben vor Diskriminierungen.

CHECKLISTEN vom DGB zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für die Praxis:
http://209.85.129.104/search?q=cache:EfHBhuyFcKUJ:www.gewerkschaftshaus-hamburg.de/hitnet/docs/dgb_1161950440.doc+dgb+agg&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de

 

Im Bereich der Kirchen wurde für deren soziale Einrichtungen ein Zertifizierungsmodul zum AGG entwickelt.:

http://agg-schule.de/

Checkliste zum Einstellungsverfahren

http://www.checkliste.de/neu2006-04.htm

 

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Das war´s mal wieder

Bernd Gray