Bildungsgänge,
die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht
und zur allgemeinen Hochschulreife
oder zu beruflichen Kenntnissen und zur allgemeinen Hochschulreife führen.



Doppelqualifizierende Bildungsgänge
(Berufsabschluss nach Landesrecht und Allgemeiner Hochschulreife)
Bildungsgänge, die zur Allgemeiner Hochschulreife
in Verbindung mit beruflichen Kenntnissen führen
(alte APO Gost)
Bildungsgänge für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler
mit
Fachhochschulreife, die zur Allgemeiner Hochschulreife führen
(neu FOS 13)

Aufnahmevoraussetzungen


  • Sekundarstufe I Abschluss - Fachoberschulreife - mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
    (gleiches gilt für Abschlüsse an deutsche Schulen im Ausland sowie für Nichtschüler-prüfungen gem. PO-NSch-S I).

  • Schülerinnen und Schüler mit Fachhochschulreife und Qualifikationsvermerk können unter Beibe-haltung des Schwerpunktes in die Klasse 12 des Bildungsgangs augenommen werden, wenn der Nachweis über eine zweite Fremdsprache im Stundenumfang der Klasse 11 erbracht werden kann.
  • Fachhochschulreife und eine mindestens zweijährige erfolg-reich abgeschlos-sene Berufsaus-bildung nach Bundes- oder Landesrecht.
  • Eine mindestens fünfjährige ein-schlägige Berufs-tätigkeit kann an die Stelle der abge-schlossenen Berufsausbidung treten.

Abschlüsse und Qualifikationen


Eine Doppelqualifikation von allgemeiener Hochschulreife und Berufsabschluss mit staatlicher Abschlussprüfung
oder
die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit beruflichen Kenntnissen.

Dabei werden studien- und berufsbezogene Qualifiaktionen in einem wissenschaftspropädeutischen Anforderungen genügenden Unterrricht vermittelt.