Bankkaufmann/-frau
Ausbildungszeitraum: Die Ausbildung zum Bankkaufmann dauert je nach schulischer Vorbildung 2 3 Jahre. Der Auszubildende muss nach der Verordnung zur Berufsausbildung zum Bankkaufmann/Bankkauffrau vom 30.12.1997 eine Zwischenprüfung(§ 7) und eine Abschlussprüfung (§ 8) ablegen. Für die Durchführung der Prüfung ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Unabhängig vom Berufsabschluss (IHK) wird dem Auszubildenden ein Berufschulabschuss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen. "Schüler haben die Leistungsanforderungen ...erfüllt, ...wenn ihre Leistungen in allen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet werden oder in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind." (§ 6 VO über die Bildungsgänge in der Berufsschule) Die Zwischenprüfung: Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und findet in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt. Geprüft werden die Kenntnisse und Fertigkeiten des ersten Ausbildungsjahres (siehe Lernfeldübersicht). Die Abschlussprüfung : 1. Prüfungsfach Bankwirtschaft: Das Prüfungsfach setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Teil I: Konventionelle Aufgaben, d.h. 3 bis 4
gleichgewichtige, frei zu beantwortende Fälle aus allen Sachgebieten des Faches.
Bearbeitungszeit 90 Minuten. 2. Prüfungsfach Rechnungswesen und Steuerung: In 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben und Fälle analysieren und bearbeiten und dabei zeigen, dass er Zusammenhänge zwischen Rechnungswesen und Steuerung versteht. Die Aufgaben sind in programmierter Form zu lösen z.B. multiple-choice-Aufgaben, Zuordnungsaufgaben, Rechenaufgaben, Buchungsaufgaben. 3. Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: In programmierter Form werden die Sachgebiete privates- und betriebliches Handeln, Marktentscheidungen und Wirtschaftspolitik in 60 Minuten geprüft. 4. Prüfungsfach Kundenberatung (mündliche Prüfung): In einem Beratungsgespräch von höchstens 20 Minuten Dauer
soll der Prüfling auf der Grundlage von gestellten Aufgaben aus den Gebieten
Kontoführung und Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlagen sowie Kreditgeschäft
zeigen, dass er in der Lage ist, Kundengespräche systematisch und situationsbezogen zu
führen. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen. Zum Bestehen der Abschlussprüfungmüssen
im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichende
Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach
mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. |