Bankkaufmann/-frau

Berufsbild


Das Ausbildungsberufsbild ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/Bankkauffrau vom 30.12.1997 festgelegt worden:

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden
Fertigkeiten und Kenntnisse (§ 3):

. 1. Das ausbildende Unternehmen:
. 1.1 Stellung, Rechtsform, Organisation
. 1.2 Personalwesen und Berufsbildung
. 1.3 Informations- und Kommunikationssysteme
. 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
. 1.5 Umweltschutz
.
. 2 Markt- und Kundenorientierung:
. 2.1 kundenorientierte Kommunikation
. 2.2 Marketing
. 2.3 Verbraucher- und Datenschutz
.
. 3. Kontenführung und Zahlungsverkehr:
. 3.1 Kontoführung
. 3.2 nationaler Zahlungsverkehr
. 3.3 internationaler Zahlungsverkehr
.
. 4. Geld- und Vermögensanlage:
. 4.1 Anlage auf Konten
. 4.2 Anlage in Wertpapieren
. 4.3 Anlage in anderen Finanzprodukten
.
. 5. Kreditgeschäft:
. 5.1 standardisierte Privatkredite
. 5.2 Baufinanzierung
. 5.3 Firmenkredite
.
. 6. Rechnungswesen und Steuerung:
. 6.1 Rechnungswesen
. 6.2 Steuerung
.
. Der Ausbildende erstellt nach diesen Vorgaben einen Ausbildungsplan (§ 5). Dem Auszubildenden sollen die genannten Fertigkeiten und Kenntnisse so vermittelt werden, dass er zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt wird. Das schließt auch selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren ein (§ 4).