Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte / r

| Schule und
Ausbildung: Der Bildungsauftrag der Berufskollegs ist entscheidend geprägt durch die Ziele der Berufskollegs im gesamten Schulsystem des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum einen leitet sich der Bildungsauftrag aus den im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten allgemeinen Zielen des Schulwesens ab, die im Schulordnungsgesetz (SchOG) ihren Niederschlag finden. Zum anderen werden die Ziele des Berufskollegs in der
"KMK-Rahmenvereinbarung über die Berufsschule" und in der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) konkretisiert:
"Das Berufskolleg vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz und bereitet sie auf ein lebensbegleitendes Lernen vor. Es qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, an zunehmend international geprägten Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten" (§ 1 APO-BK). Die Bildungsgänge des Berufskollegs sind abschlussbezogen und führen in einem differenzierten Unterrichtssystem einzel- und doppelqualifizierend zu beruflichen Qualifikationen (beruflichen Kenntnissen, beruflicher Grund- und Fachbildung, beruflicher Weiterbildung und Berufsabschlüssen) und ermöglichen den Erwerb der allgemeinbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe II. Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden" (§ 2 APO-BK).
|