Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte / r

Ausbildung

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Schule und Ausbildung:

Der Bildungsauftrag der Berufskollegs ist entscheidend geprägt durch die Ziele der Berufskollegs im gesamten Schulsystem des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum einen leitet sich der Bildungsauftrag aus den im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten allgemeinen Zielen des Schulwesens ab, die im Schulordnungsgesetz (SchOG) ihren Niederschlag finden.

Zum anderen werden die Ziele des Berufskollegs in der "KMK-Rahmenvereinbarung über die Berufsschule" und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) konkretisiert:


"Das Berufskolleg hat zum Ziel,
  • eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet;
  • berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;
  • die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln" (vgl. KMK Rahmenvereinbarung).

"Das Berufskolleg vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenz und bereitet sie auf ein lebensbegleitendes Lernen vor. Es qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, an zunehmend international geprägten Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten" (§ 1 APO-BK).

Die Bildungsgänge des Berufskollegs sind abschlussbezogen und führen in einem differenzierten Unterrichtssystem einzel- und doppelqualifizierend zu beruflichen Qualifikationen (beruflichen Kenntnissen, beruflicher Grund- und Fachbildung, beruflicher Weiterbildung und Berufsabschlüssen) und ermöglichen den Erwerb der allgemeinbildenden Abschlüsse der Sekundarstufe II. Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden" (§ 2  APO-BK).

 

"Im Einzelnen vermittelt  das Berufskolleg folgende Qualifikationen:

  1. berufliche Kenntnisse als eine arbeitsmarktorientierte Qualifikation für eine berufliche Tätigkeit,
  2. berufliche Grundbildung als eine auf eine berufliche Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder eine einschlägige vollzeitschulische Berufsausbildung nach Landesrecht anrechenbare Qualifikation,
  3. berufliche Fachbildung als den schulischen Teil einer Berufsausbildung nach dem BBiG oder der HwO,
  4. schulische Berufsausbildung mit landesrechtlichem Berufsabschluss,
  5. berufliche Weiterbildung als eine zu anerkannten Weiterbildungsabschlüssen führende Qualifikation" (§ 3 APO-BK).