Am 26. Tage des Dezember im Jahre 1343 zu Westminster

Empfangsbestätigung für die Große Krone

(Register of the Close Rolls C 66 220 m 8)

Der König (Edward III) bescheinigt den deutschen Kaufleuten Konrad Klepping, Tidemann Lemberg, Johann vom Walde, Johann Klepping und Genossen den Empfang der Großen Krone, verzichtet auf alle Forderungen oder Ansprüche gegen sie und nimmt sie für ihre weiteren Unternehmungen in England unter seinen Schutz.

 

Pro

Konrad Klepping

und anderen Kaufleuten aus Deutschland

Das Schatzamt wird angewiesen, den Kaufleuten aus "Almain", Konrad Klepping, Tidemann Lemberg, Johann vom Walde und Johann Klepping Entlastung zu gewähren für alle Beträge, die von ihnen als Manngelder, Schatzungen, Lohngelder, Bußen, Schulden, Strafgelder oder Überschüsse eingezogen wurden, da:

der König (Edward III) von ihnen und ihren Genossen die Große Krone zurückerhalten hat, die aufgrund einer Abmachung zwischen ihnen und den königlichen Beamten Master Paul de Monte Florum, Philipp die Weston und William de Northwell in ihren Besitz gewesen war und für die sie 45.000 Goldkronen, dem entspricht nach Tageskurs £ 8 072 s 10 Sterling, bezahlt haben. Nachdem der König den Kaufleuten bereits am 26. Dezember - im 17. Jahr seiner Herrschaft - für die Große Krone wie für die oben genannten Manngelder usw. quittiert hat, bleiben sie lediglich mit jenen Geldbeträgen belastet, die sie von den Zolleinnehmern schon erhalten haben, als ihnen vom König die Zölle des (englischen) Reiches verpfändet waren.

Im Jahre 1345 gegeben zu Westminster am 3. des März

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