
Anerkenntnis einer Schuld gegenüber des Königs Kaufmann Konrad Klepping wegen einer zu erstattenden Summe von £ 187 s 10 d 9, die er in Diensten des Königs wie folgt auslegte:
- zum einen für fünf Tage nach seiner Ankunft auf dem Kontinent und 15 Tage vor ihrer Fälligkeit gezahlten Schulden des Königs bei gewissen Bürgern von Brüssel, womit er des Königs Ehre verteidigte, zumal für diese Schulden die Herzöge von Brabant und Geldern, der Lord von Cuyk und Simon de Hale als Leibbürgen in der Stadt hatten verbleiben müssen; zusätzlich zu den verauslagten Betrag soll Konrad Klepping 200 Mark für seine Spesen erhalten und £17 s13 d7 wegen der Erhöhung der Schuld gegenüber der ursprünglichen Summe (Zinsen?).
- zum anderen für eine Fahrt über das Meer für ihn und seinen Genossen Peter von Gildesburgh £14 s2 d6. Die Reise diente der Benachrichtigung des Königs von der Ansammlung der feindlichen (französischen) Flotte im Hafen des Zwin (bei Knocke) sowie für 22s an Spesen für Konrad und den oben erwähnten Peter.
So zugesichert am 1. Tage des September im 13. Jahre der Herrschaft Edward III. (1340) zu Andover
(Original: Register of the Patent Rolls - C 66/199 m 26)
Des König Dank für Konrad Klepping
Ausriss: Eintragung in den Patent Rolls C 66/204 m 45 unter der Überschrift "Pro Conraud Clippyng".
(Mangels verbindlicher Rechtschreibregeln schrieb man im Mittelalter nach Gehör.)
In Erwägung der großen Schuld an Dankbarkeit, die er abzutragen hat, gewichtet der König die unbedingten Treue, die er bis heute immer wieder in dem deutschen Kaufmann Konrad Klepping vorgefunden hat, und ebenso die großen Zuwendungen, die ihm dieser ohne Anwandlungen von Begehrlichkeit oder Dünkel hat zukommen lassen. In Anbetracht all dessen ist er vielfach verpflichtet, für das Wohlergehen besagten Bürgers zu sorgen und Hindernisse auf seinem Weg beiseite zu räumen.
Daher befiehlt der König seinen Lehensnehmern und Untertanen - und seine Freunde bittet er herzlich, dasselbe zu tun - die guten Dienste des Konrad Klepping dadurch anzuerkennen, dass sie für diesen Gleiches leisten, sofern es ihnen möglich ist. Sollten sich aber einige finden, die sich aus Missgunst oder Bosheit erdreisten, die hervorragenden Dienste dieses Konrads anzuzweifeln, ist ihnen jegliche Glaubwürdigkeit abzusprechen.
Order gegeben zu Tower London am 28. des Juni im 14. Jahre der Herrschaft Edward III (1341).