Art. 3 des
Grundgesetzes
(1) Alle Menschen sind vor
dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind
gleichberechtigt.
Der
Staat
fördert die
tatsächliche Durch- setzung der
Gleich-
berechtigung von Frauen
und Männern und wirkt
auf die
Beseitigung be-
stehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen
seines Geschlechtes, sei-
ner
Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und
Her-kunft,
seines Glaubens,
seiner
religiösen oder
politischen
Anschau-
ungen benachteiligt
oder bevorzugt
werden.
Niemand darf wegen
seiner
Behinderung be-
nachteiligt
werden.
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„Diakonie“
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Diakonie ist die Hilfsorganisation der evangelischen Kirche.
Diakonie ist für alle Menschen da. Sie nimmt sich der
Menschen in leiblicher Not, seelischer Bedrängnis und in
sozial ungerechten Verhältnissen an und richtet sich an Nahe
und Ferne, an Christen und Nichtchristen. Sie bietet
außerdem auch besondere Migrationsfachdienste an. Unter dem
Leitspruch "Kein Mensch darf verloren gehen" stellte die
Hilfsorganisation der evangelischen Kirche ihre
Perspektiven, die auch Aussagen zur Migrationspolitik
enthalten, zur Bundestagswahl 2005 vor.
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Interkulturelle
Öffnung
Die Öffnung gesellschaftlicher Einrichtungen und die
Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden mit dem Ziel,
Migrantinnen und Migranten einen gleichwertigen Zugang zu
ermöglichen
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Ausländer
In Deutschland sich aufhaltende Menschen, die nicht die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
"Ausländer haben weniger Rechte als "Deutsche" - bei der
Ausübung mancher Grundrechte, im Aufenthaltsrecht und im
Zusammenleben von Familienangehörigen, beim Zugang zum
Arbeitsmarkt und bei der sozialen Sicherung
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Parallelgesellschaften
Gemeint sind im allgemeinen
politischen Sprachgebrauch, sich abschottende ethnische
Gruppen, die nur untereinander kommunizieren und sich dem
allgemeinen politischen und kulturellen Leben verweigern.
Eine solche Abschottung kann auch häufig mit mangelnder
Integrationsbereitschaft der Aufnahmegesellschaft zu tun
haben
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Rassismus
Rassismus ist ein gesellschaftlicher Prozess, in dem
Menschen aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher
körperlicher oder kultureller Merkmale negativ bewertet und
ausgegrenzt werden. Die Ausgrenzung geschieht durch
strukturelle Diskriminierung (zum Beispiel) "Rassengesetze"
oder auch rassistischer Gewalt. Rassismus ist die Summe
aller Verhaltensweisen, Gesetze, Bestimmungen und
Anschauungen, die den Prozess der Hierarchisierung und
Ausgrenzung unterstützen und beruht auf ungleichen
Machtverhältnissen
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Migranten
Menschen, die dauerhaft in ein
anderes Land ziehen und dort ihre Lebensmitte haben. Man
spricht von Zuwanderern, Einwanderern oder Immigranten, bzw.
von Auswanderern oder Emigranten. Unter diesen Oberbegriff
fallen auch Flüchtlinge und Spätaussiedler
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Vielfalt
Gegenüber dem früher mehr verwendeten Begriff der
"multikulturellen Gesellschaft" hat "Vielfalt" den Vorteil,
dass neben ethnischer und rassistischer Diskriminierung auch
weitere Diskriminierungsmerkmale, wie Religion oder
Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexuelle
Ausrichtung erfasst werden
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Strukturelle Diskriminierung
Um eine mittelbare oder strukturelle Diskriminierung handelt
es sich, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften,
Kriterien oder Verfahren bestimmte Personen aufgrund ihrer
Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters, des
Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität in besonderer
Weise benachteiligen können
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Zuwanderung
Die Anwerbung von damals so genannten "Gastarbeitern" so wie
die Aufnahme ihrer nachfolgenden Familienangehörigen und von
Flüchtlingen aus aller Welt haben Deutschland zu einem
Einwanderungsland gemacht. Darin kommt Deutschlands Stellung
in einer vernetzten und globalisierten Welt zum Ausdruck
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Asyl
Der Schutz, den man Flüchtlingen
aufgrund internationaler Verpflichtungen gewährt,
beispielsweise der Genfer Konvention oder wie in Deutschland
dem Artikel 16 des Grundgesetzes
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Integration
Integration ist ein wechselseitiger Prozess zwischen
Einwanderern und der Aufnahmegesellschaft. Der deutsche Pass
ist im individuellen Integrationsprozess
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Menschen
mit Migrationshintergrund
Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehören neben den
ausländischen Einwanderern und Flüchtlingen auch die
Spätaussiedler und Eingebürgerten sowie jeweils ihre Kinder.
Außerdem rechnet das Statistische Bundesamt auch Kinder
dazu, bei denen nur ein Elternteil zugewandert oder
Ausländer ist. Zusammen sind das in Deutschland 15 Millionen
Personen, ein Fünftel der Bevölkerung
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Ausländerfeindlichkeit
Zur Bezeichnung von Anfeindungen gegenüber Zugewanderten ist
der Begriff der Ausländerfeindlichkeit problematisch, weil
eine fremde Staatsangehörigkeit nicht das ist, an dem sich
die in der Gesellschaft zu beobachtenden negativen
Einstellungen und Gewalt festmachen. Ein besser passender
Begriff für die gemeinten Anfeindungen ist "Rassismus"
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Flüchtlinge
Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen, weil sie aus
politischen, religiösen, sozialen, geschlechtsspezifischen
oder ethnischen Gründen verfolgt, inhaftiert, gefoltert
oder misshandelt wurden oder weil in ihrem Heimatland Krieg
oder Bürgerkrieg herrscht. Sie suchen in einem anderen Land
Schutz vo Verfolgung oder einfach eine Möglichkeit zu
überleben. Viele sind als Opfer von Folter und Gewalt
traumatisiert. In Deutschland können sie aufgrund der
Bestimmungen des Aufenthalts- und des Asylverfahrensgesetzes
Aufnahme finden
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"Illegale"
Kein Mensch ist illegal - daher spricht man besser von
"Menschen ohne Aufenthaltspapiere". Es sind Flüchtlinge, die
ihre Anerkennung nicht erhalten oder verloren haben und bei
der geforderten Ausreise um Leben und Existenz fürchten
müssen. Zu den "Papierlosen" gehören auch Arbeitsmigranten,
die unter dem Druck extremer Armut in die EU kommen. Diese
Personen haben noch weniger Rechte als die übrigen
Ausländer. werden sie entdeckt müssen sie mit baldiger
Abschiebung rechnen
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Asylsuchende
Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, deren
Asylverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. Sie dürfen ein Jahr nicht arbeiten, müssen in den ihnen
zugewiesenen Unterkünften wohnen und erhalten drei Jahre
lang abgesenkte Sozialleistungen
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Diskriminierung
Die Benachteiligung von Menschen aufgrund
gruppenspezifischer Merkmale, wie ethnische oder nationale
Herkunft, Hautfarbe, Sprache, politische oder
religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung, Geschlecht,
Alter oder Behinderung
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Die Klasse 5d hat sich im Politikunterricht zum Antirassismustag
mit den vielen Begriffen auseinandergesetzt, die nicht so
einfach zu verstehen sind, denen man aber häufig in der Zeitung,
in den Nachrichten im Fernsehen und Radio aber auch in
Gesprächen begegnet. Sehr hilfreich war da für uns eine kleine
Broschüre, die die Diakonie mit dem Verein „Junge Presse
Nordrhein-Westfalen e.V“ zum Thema Zuwanderungsgesellschaft
herausgegeben hat. In Einzel- oder Partnerarbeit haben die
Schüler die Texte übertragen und werden in der nächsten
Politikstunde diese dann mit eigenen Worten den Mitschülern
erklären.
Heute haben wir in der 2. und 3. Stunde die Blätter
zusammengeklebt und an die große Antirassismuswand im Foyer
unserer Schule gleich neben die Arbeit der Klasse 6b (Bild
unten!)zum Artikel 3 des Grundgesetzes gehängt.
In der 2. Pause konnten die Schüler schon mit Freude
feststellen, dass ihre Informationen auf großes Interesse
stießen.
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