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29. 06. 2001  

 

 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Geschäftszeichen
IIa 1 - 96/Pfeifer

Datum             
26. Juni 2001

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung * 11017 Berlin
 
Herrn
Udo R. Pfeifer
Grüningsweg 42
44319 Dortmund


  
Sehr geehrter Herr Pfeifer, lieber Tim und Stefan,

 
vielen Dank für die E-Mail an den Herrn Bundeskanzler vom 11. Juni 2001, die zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung weitergeleitet wurde. Ich bin beauftragt, Ihnen zu antworten.
 
Das von Ihnen geschilderte Interesse für die Situation der Arbeitslosen und die konkrete Hilfe für Arbeitslose Ihrer Region durch das Angebot an Anleitung für PC-Anwendungsprogramme im Rahmen des Schulprojekts "Schüler helfen Arbeitslosen" ist lobenswert und vorbildlich. Für die Bundesregierung kann ich Ihnen versichern, dass die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und die Verringerung der Arbeitslosigkeit die zentralen politischen Ziele der Bundesregierung sind und bleiben. Dafür werden große Anstrengungen unternommen.
 
Die aktive Arbeitsmarktpolitik, die von der Bundesanstalt für Arbeit bzw. den Arbeitsämtern ausgeführt wird, leistet in diesem Rahmen einen erheblichen Beitrag zur Förderung der Beschäftigung. Die Bundesregierung hat die Finanzausstattung der aktiven Arbeitsmarktpolitik seit der Regierungsübernahme auf hohem Niveau verstetigt. In diesem Jahr werden dafür umfangreiche Mittel in Höhe von rd. 44,5 Mrd. DM zur Verfügung gestellt.
 
Für eine nachhaltige Problemlösung ist aber nicht nur die Politik gefordert. Das ist eine Aufgabe, der sich Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsam stellen müssen. Denn aktive Arbeitsmarktpolitik kann nicht der entscheidende Motor für mehr Beschäftigung sein. Sie kann nur zeitlich befristet Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen und durch ihre vielfältigen Aktivitäten zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage beitragen. Die Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen, die Erhöhung der Beschäftigung und die Gestaltung der konkreten Arbeitsbedingungen sind vor allem originäre Aufgabe der Unternehmen.
 
Das von der Bundesregierung initiierte Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit bietet eine ausgezeichnete Plattform für den notwendigen Dialog von Vertretern von Staat, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Hier geht es darum, sich auf Lösungsansätze zur Verringerung der Arbeitslosigkeit zu verständigen und diese dann in praktisches Handeln umsetzen. Und die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das Bündnis für Arbeit erfolgreich handelt.
 
Bei dem von Ihnen angesprochenen Thema - den Umgang von Arbeitslosen und Arbeitsamt zu verändern, bzw. "mehr Druck auf Arbeitslose auszuüben" - handelt es sich um Äußerungen zur geplanten Reform des Arbeitsförderungsrechts, deren Eckpunkte gerade der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Ein Ziel dieser Reform ist eine grundlegende Verbesserung der Arbeitsvermittlung, auch durch die Aktivierung der Arbeitsuchenden. Auf der Basis intensiver Beratung und einer Chancenprognose werden Maßnahmen zur Aufnahme einer Beschäftigung besprochen. Zur Umsetzung schließen Arbeitsloser und Vermittler des Arbeitsamtes eine Eingliederungsvereinbarung ab, die konkrete Schritte für die Ausnahme einer Berufstätigkeit und - soweit im Einzelfall erforderlich - arbeitsmarktpolitische Hilfen festlegt. Zugleich werden die Pflichten des Arbeitslosen konkretisiert. Damit soll die Zusammenarbeit im Sinne des Förderns und Forderns verbindlicher gestaltet und die berufliche Wiedereingliederung nachhaltig unterstützt werden.
 
Dieser Ansatz wird in der Presse zum Teil sehr emotional und in starker Schwarz-Weiß-Färbung dargestellt. Er hat grundsätzlich ein faires Verhältnis im Sinne des Förderns (Pflichten des Arbeitsamtes) und Forderns (Pflichten des Arbeitslosen) zum Ziel.
 
Ich stimme mit Ihnen überein, dass selbstverständlich nicht alle Arbeitslosen über einen Kamm geschoren werden dürfen. Aber es gibt unter den Arbeitslosen - wie in allen Gruppierungen der Gesellschaft - leider auch solche, die versuchen, bestehende Angebote und Leistungen zu missbrauchen.
 
Bezüglich Ihrem Wunsch nach Teilnahme eines Vertreters der Bundesregierung an der Podiumsdiskussion zu Ihrem Schulprojekt "Schüler helfen Arbeitslosen" kann ich Ihrem Anliegen leider wegen der großen Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit dem geplanten Job-AQTIV-Gesetz nicht entsprechen. Ich wünsche Ihnen allen viele interessante Arbeitsergebnisse und viel Erfolg bei Ihrem Anliegen, den Arbeitslosen zu helfen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
 
 Antje Capellen