|
08. 06.
2001 |
| |
Eckpunkte einer
Reform der Arbeitsförderung
letzter Stand: 01.06.2001
Die Bundesregierung hat am 31. Mai 2001 Eckpunkte einer Reform der
Arbeitsförderung vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte erarbeitet
das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gegenwärtig
den Entwurf eines "Job-Aqtiv-Gesetzes" - so der Titel der Reform der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Er soll das Anliegen des geplanten Gesetzes
verdeutlichen. Job-Aqtiv steht für
"Aktivieren", "Qualifizieren", "Trainieren",
"Investieren", "Vermitteln".
Das Job-Aqtiv-Gesetz will die Arbeitsvermittlungsprozesse effektiver machen,
die berufliche Qualifizierung verstärken und neu ausrichten, Familie
und Beruf besser vereinbaren sowie das Prinzip "Fördern und Fordern"
stärker in der Arbeitsförderung verankern. Kernaufgabe einer
zukunftsorientierten aktiven Arbeitsförderung ist es einerseits
Arbeitslosigkeit zu verhindern, bevor sie entsteht. Andererseits gilt es,
Arbeitslose so schnell wie möglich in das Erwerbsleben zu integrieren.
Anstrengungen der Wirtschafts-, Finanz- und Tarifpolitik, die neue
Arbeitsplätze schaffen, sollen künftig unterstützt werden.
Reformziele
Die Reform zielt auf eine durchgreifende Modernisierung der
Arbeitsförderung, insbesondere auf die Reform der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente.
Die Ziele im Einzelnen:
-
Beschäftigungsmöglichkeiten
konsequent nutzen - Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden: Arbeitsvermittlung
modernisieren und passgenaue Vermittlung stärken.
-
Individuelle
Beschäftigungsfähigkeit fördern - lebenslanges Lernen anregen:
Aus- und Weiterbildung stärken und betriebsnäher
ausgestalten.
-
Präventive
Arbeitsmarktpolitik verstärken: Arbeitslosigkeit durch
Transfermaßnahmen verhindern.
-
Arbeitsmarkt-
und Infrastrukturpolitik besser verzahnen: Öffentlich geförderte
Beschäftigung weiterentwickeln.
-
Arbeitsmarktpolitik
wirksamer und flexibler ausgestalten: Die Instrumente vereinfachen und
frühzeitig einsetzen.
-
Den Einstieg von
Jugendlichen ins Erwerbsleben unterstützen: Erfolgreiche Instrumente
aus dem Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit
übernehmen.
-
Gleichstellung
von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt voranbringen: Spezielle
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Frauen ausbauen.
-
Beschäftigungschancen
älterer Menschen erhöhen: Beschäftigung von älteren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sichern und ihre Wiedereingliederung
fördern.
-
Soziale Sicherheit
bei Arbeitslosigkeit ausbauen: Lücken in der sozialen Sicherung
schließen.
-
Sozialen Zusammenhalt
stärken: Ehrenamtliche Tätigkeit fördern. Effizienz und
Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Instrumente laufend
überprüfen: Eingliederungsbilanz verbessern, Wirkungsforschung
ausbauen und zeitnah durchführen.
-
Finanzausstattung
der Arbeitsmarktpolitik verstetigen: Arbeitsmarktindikator als objektive
Basis einführen
Um diese Ziele
zu erreichen, sollen verschiedene Maßnahmen aufeinander abgestimmt
werden. So sind beispielsweise Zuschüsse für Städtebauvorhaben
vorgesehen, bei denen Arbeitslose beschäftigt werden. Geplant ist auch,
dass die Träger von Qualifizierungsmaßnahmen künftig einen
Vermittlungsauftrag von der Arbeitsverwaltung erhalten. Für die Teilnahme
von Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen soll die so genannte
Job-Rotation ausgebaut werden, bei der ein Arbeitsloser einen Beschäftigten
in der Zeit seiner Qualifizierung ersetzt. Neu wird ebenso sein, dass die
ersten drei Jahre der Kindererziehung künftig Ansprüche auf
Arbeitslosengeld begründen können. Zukünftig sollen auch
verbindliche Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitsamt und Arbeitslosen
geschlossen werden. Die Bundesregierung plant die Neuregelungen ab Beginn
des Jahres 2002. Im Rahmen des Modellvorhabens
MoZArT werden
einige der vorgesehenen Änderungen des Job-Aqtiv-Gesetzes praktisch
erprobt.
Quelle:
http://www.bundesregierung.de |
|
|
 |
|