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08. 06. 2001  

 

       

Eckpunkte einer Reform der Arbeitsförderung
letzter Stand: 01.06.2001


Die Bundesregierung hat am 31. Mai 2001 Eckpunkte einer Reform der Arbeitsförderung vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gegenwärtig den Entwurf eines "Job-Aqtiv-Gesetzes" - so der Titel der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Er soll das Anliegen des geplanten Gesetzes verdeutlichen. Job-Aqtiv steht für
"Aktivieren", "Qualifizieren", "Trainieren", "Investieren", "Vermitteln".
Das Job-Aqtiv-Gesetz will die Arbeitsvermittlungsprozesse effektiver machen, die berufliche Qualifizierung verstärken und neu ausrichten, Familie und Beruf besser vereinbaren sowie das Prinzip "Fördern und Fordern" stärker in der Arbeitsförderung verankern. Kernaufgabe einer zukunftsorientierten aktiven Arbeitsförderung ist es einerseits Arbeitslosigkeit zu verhindern, bevor sie entsteht. Andererseits gilt es, Arbeitslose so schnell wie möglich in das Erwerbsleben zu integrieren. Anstrengungen der Wirtschafts-, Finanz- und Tarifpolitik, die neue Arbeitsplätze schaffen, sollen künftig unterstützt werden.
 
Reformziele
Die Reform zielt auf eine durchgreifende Modernisierung der Arbeitsförderung, insbesondere auf die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
Die Ziele im Einzelnen:
  • Beschäftigungsmöglichkeiten konsequent nutzen - Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden: Arbeitsvermittlung modernisieren und passgenaue Vermittlung stärken.
  • Individuelle Beschäftigungsfähigkeit fördern - lebenslanges Lernen anregen: Aus- und Weiterbildung stärken und betriebsnäher ausgestalten.
  • Präventive Arbeitsmarktpolitik verstärken: Arbeitslosigkeit durch Transfermaßnahmen verhindern.
  • Arbeitsmarkt- und Infrastrukturpolitik besser verzahnen: Öffentlich geförderte Beschäftigung weiterentwickeln.
  • Arbeitsmarktpolitik wirksamer und flexibler ausgestalten: Die Instrumente vereinfachen und frühzeitig einsetzen.
  • Den Einstieg von Jugendlichen ins Erwerbsleben unterstützen: Erfolgreiche Instrumente aus dem Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit übernehmen.
  • Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt voranbringen: Spezielle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Frauen ausbauen.
  • Beschäftigungschancen älterer Menschen erhöhen: Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sichern und ihre Wiedereingliederung fördern.
  • Soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit ausbauen: Lücken in der sozialen Sicherung schließen.
  • Sozialen Zusammenhalt stärken: Ehrenamtliche Tätigkeit fördern. Effizienz und Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Instrumente laufend überprüfen: Eingliederungsbilanz verbessern, Wirkungsforschung ausbauen und zeitnah durchführen.
  • Finanzausstattung der Arbeitsmarktpolitik verstetigen: Arbeitsmarktindikator als objektive Basis einführen
Um diese Ziele zu erreichen, sollen verschiedene Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. So sind beispielsweise Zuschüsse für Städtebauvorhaben vorgesehen, bei denen Arbeitslose beschäftigt werden. Geplant ist auch, dass die Träger von Qualifizierungsmaßnahmen künftig einen Vermittlungsauftrag von der Arbeitsverwaltung erhalten. Für die Teilnahme von Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen soll die so genannte Job-Rotation ausgebaut werden, bei der ein Arbeitsloser einen Beschäftigten in der Zeit seiner Qualifizierung ersetzt. Neu wird ebenso sein, dass die ersten drei Jahre der Kindererziehung künftig Ansprüche auf Arbeitslosengeld begründen können. Zukünftig sollen auch verbindliche Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitsamt und Arbeitslosen geschlossen werden. Die Bundesregierung plant die Neuregelungen ab Beginn des Jahres 2002. Im Rahmen des Modellvorhabens MoZArT werden einige der vorgesehenen Änderungen des Job-Aqtiv-Gesetzes praktisch erprobt.
Quelle: http://www.bundesregierung.de