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23. 04. 2001  

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Wer einen Ausbildungsplatz sucht, eine erste oder eine neue Arbeitsstelle finden möchte, der kommt um eine schriftliche Bewerbung im allgemeinen nicht herum, selbst wenn er sich zunächst telefonisch oder persönlich vorgestellt hat. Meist bittet der Personalchef, der Firmeninhaber oder der Meister des Betriebes um die vollständigen Bewerbungsunterlagen, um sich von dem Stellenanwärter oder der -anwärterin vorab ein genaues Bild machen zu können. Neben dem Bewerbungsschreiben, den Zeugnissen, Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen und eventuell Arbeitsproben gehört unbedingt der Lebenslauf mit Lichtbild zu diesen Bewerbungsunterlagen.
Der Lebenslauf gilt als einer der wichtigsten und aufschlussreichsten Bestandteile einer Bewerbung, deshalb sollte man ihm umfassende Aufmerksamkeit zukommen lassen. Denn mit dem Lebenslauf - und oft genug nicht nur inhaltlich, sondern auch durch dessen Form! - entscheidet sich häufig genug, ob der Kandidat vom Personalchef überhaupt in die engere Wahl genommen wird oder nicht.
Dazu versetzen wir uns in die Situation des Personalchefs, und fragen uns, was mit unseren Bewerbungsunterlagen passiert:

Er will unseren Werdegang (schulisch - beruflich) schnell und genau erkennen.
Die Daten dürfen nicht von den anderen Zeugnissen und Bewerbungsunterlagen abweichen.
Erwähnte Qualifikationen müssen durch beigefügte Zeugnisse oder Bescheinigungen belegt sein.
Sind die Zeittafeln und Ausbildungsgänge lückenlos und in sich schlüssig.
Bei der Beschreibung der diversen Ausbildungen sollte eine Steigerung sichtbar werden.
 
- Stark angefangen und stark aufgehört - kommt nicht gut.
Die vorgelegten Beurteilungen sollten gleichbleibend oder schrittweise besser werden.
Wie häufig hast du schon die Stelle gewechselt?
Welche Gründe veranlassten dich zum Stellenwechsel?
War mit dem Wechsel auch ein beruflicher Aufstieg verbunden, kann das nur positiv sein und zeugt von deiner Fortbildungsbereitschaft und Mobilität!
Haue nicht zu sehr auf den Putz, Überqualifikation ist auch schädlich!
Der Personalchef kann als geschulter Beobachter aus allen Kriterien eine ganze Menge herauslesen. So wird ihn bestimmt interessieren, ob die Unterlagen vollständig sind, also keine Zeugnisse oder wichtigen Belege fehlen, welchen optischen Eindruck der Lebenslauf und die anderen Unterlagen machen in welcher Form und mit welcher Sorgfalt die Unterlagen zusammengestellt sind. Flattern sie ihm als Loseblattsammlung, gar mit Eselsohren und Fettflecken versehen auf den Tisch, oder sind sie übersichtlich geordnet? Sind Lebenslauf und Bewerbungsschreiben eher herkömmlich gehalten, heben sie sich durch eine gewisse, nicht übertriebene Originalität ab oder fallen sie durch krampfhafte Andersartigkeit aus dem Rahmen? Eine Internetpräsentation kommt gut, aber manche Personalchefs sind vielleicht noch etwas konservativ! Das kommt dann aber auch auf die Art der Firma an! Dazu kann man gute Erkenntnisse gewinnen, denn die Originalität der Stellenanzeige oder -ausschreibung in der Zeitung ist für dich ein wichtiges Indiz, worauf der Personalchef "abfahren" könnte!
Wird ein handgeschriebener Lebenslauf verlangt, möchte der zukünftige Arbeitgeber wahrscheinlich ein grafologisches Gutachten zu Rate ziehen. Bemühe dich nicht um Schönschrift, die ist verstellt, schreibe daher in deinem gewohnten Stil. Einen Computerausdruck kannst du sowieso dazu legen.
 
Was im Lebenslauf stehen muss:
Grundsätzlich soll jeder Lebenslauf, tabellarisch, aber auch in grammatikalisch vollständigen Sätzen verfasst, Auskunft geben über:
Deine Person
Dein familiäres Umfeld
Dein schulischer Werdegang
Deine Wehr- oder Ersatzdienstzeiten, soziales Jahr bei Frauen
Deine Berufsausbildung
Deine bisherigen Arbeitsverhältnisse
Deine berufliche Fortbildung
Besondere Fähigkeiten, Kenntnisse und/oder Fertigkeiten, die aber auch für deinen Beruf relevant sein müssen.
Wenn du im Ausland geboren bist oder vielleicht dort eine Arbeitstelle gehabt hast, solltest du das Land angeben.
Auch wenn du neben deinem normalen Ausbildungsgang noch andere Lehrveranstaltungen besucht hast, vielleicht einen Sprachkurs bei der Volkshochschule oder ähnliches, solltest du darauf hinweisen.
Wenn du arbeitslos bist oder warst, sollte das auf jeden Fall erwähnt werden. Besonders wenn die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet war, darfst und sollst du mit kurzen Worten auf den Grund hinweisen - etwa wegen Firmenschließung oder wegen Konkurs des Arbeitgebers. Hast du während der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht nur eine neue Stelle gesucht, sondern die Zeit vielleicht aktiv genutzt, um dich weiterzubilden oder umzuschulen, so solltest du an dieser Stelle darauf hinweisen, auch wenn dies unter die Rubrik  eigene "Fortbildung" fällt.
Auch wenn man im Besitz eines Führerscheins einer besonderen Klasse ist, den Pilotenschein gemacht hat oder ähnliches, kann das erwähnenswert sein, es kann aber auch angeberisch klingen und eher einen negativen Eindruck hinterlassen.
Nicht unbedingt günstig ist es, bei den besonderen Fähigkeiten Charaktereigenschaften aufzuzählen, die man sich selbst zuschreibt. Ob du über Charme oder Kontaktfreude verfügst, solltest du den Personalchef selbst feststellen lassen.
 
Wichtige Anmerkungen in einem Lebenslauf sind:
Referenzen frühest möglicher Eintrittstermin, Gehaltsvorstellungen, Gründe für den angestrebten Wechsel.
Weltanschauliche Punkte gehören nicht in den Lebenslauf, es sei denn, dass du dich um eine Stelle bei einem konfessionell gebundenen Arbeitgeber bewerben (Kindergärtnerin in einem katholischen Kindergarten oder die Stelle eines Mitarbeiters in einem Jugend- oder Altenheim) willst.
Für die Erwähnung der Mitgliedschaft bei Parteien oder Vereinen gilt das gleiche wie bei der Angabe der Religion (Anstellung bei einer Stiftung, in einem Parteibüro, einem Gewerkschaftsbetrieb usw.).
Mitgliedschaften in Vereinen, Fachverbänden und anderen Organisationen sollte man nur dann erwähnen, wenn sie in einem Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen.
Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, unaufgefordert Angaben zu deinem Gesundheitszustand zu machen. Wer gesund ist, sollte das nicht besonders hervorheben. Hattest du schwere Krankheiten, die einen längeren Krankenhaus- und/oder Kuraufenthalt nötig machten, wird sich die Erwähnung nicht vermeiden lassen, sonst könnte eine Lücke im Lebenslauf entstehen.
Auf Behinderungen, etwa wenn du RollstuhlfahrerIn, gehörlos oder blind bist, weise schon in deinem Bewerbungsschreiben darauf hin, und nicht im Lebenslauf.
Referenzen sind Auskünfte, die andere Personen, etwa Kollegen, ehemalige Kollegen oder Vorgesetzte über deine Person erteilen. Solche Auskünfte kann natürlich nur jemand geben, der dich verhältnismäßig lange und gut kennt - vielleicht, weil er oder sie mit dir zusammen gearbeitet hat - und der zu diesen Auskünften auch bereit ist. Wird in der Stellenanzeige nicht ausdrücklich eine Referenz verlangt - schließlich ist das etwas anderes als ein normales Zeugnis, das auszustellen der letzte Arbeitgeber verpflichtet ist - solltest du dir nicht die Mühe machen, jemanden zu nennen, der gegebenenfalls die Referenz abgibt. Was nicht gefordert, aber geliefert wird, kann als "zuviel des Guten" negativ bewertet werden. Sollte eine Referenz gefordert sein, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Du bittest einen solchen Menschen deines Vertrauens um eine schriftliche Referenz, die du dann deinen Bewerbungsunterlagen beifügst, oder du fragst denjenigen oder diejenige, ob er oder sie grundsätzlich bereit wäre, Auskünfte über dich zu geben, und nenne dann in deinem Lebenslauf die entsprechende(n) Person(en) und wo und wie sie zu erreichen ist/sind. Selbstverständlich wirst du nur solche Personen bitten, Auskünfte über dich zu erteilen, von denen du mit Sicherheit weißt oder zumindest annehmen kannst, dass sie ein positives Urteil über dich abgeben werden. Das kann durchaus jemand sein, mit dem du privat wenig oder gar nichts zu tun hast, oder jemand, der in persönlichen Dingen völlig anderer Ansicht ist als du, der aber zwischen Beruf und Privatleben zu unterscheiden vermag. In jedem Fall aber solltest du dich bei der Person rückversichern, ob sie bereit ist, über deine Person Auskunft zu geben.
 
Gehaltsvorstellung
Oft wird schon in den Stellenangeboten nach den Gehaltsvorstellungen des Bewerbers gefragt. Das ist ein heikles Thema, das du dir besser für das persönliche Gespräch aufsparst. Es ist durchaus üblich, dass in den Bewerbungsschreiben die Frage nach den Gehaltswünschen übergangen wird. Kein Personalchef wird auf ein persönliches Gespräch verzichten, nur wie du dich in diesem Punkt ausgeschwiegen hast, aber in jedem anderen seinen Vorstellungen entsprachst. Überhaupt gehört der Hinweis auf das angestrebte Gehalt eher in das Bewerbungsschreiben als in den Lebenslauf. In jedem Fall ist es aber besser, du gibst Auskunft darüber, was du augenblicklich im Monat oder im Jahr verdienst. Rechne auch fixe Zulagen oder andere Vergünstigungen - Firmenwagen beispielsweise - hinzu. Der zukünftige Arbeitgeber wird davon ausgehen, dass du dich nicht verschlechtern willst. Grundsätzlich aber ist der "Gehaltspoker" eine Sache für das persönliche Gespräch; verpatze dir keine Chance, indem du vorschnell eine vielleicht überhöhte Forderung stellst oder umgekehrt signalisierst, dass du auch mit einer finanziellen Einbusse zufrieden wärst, wenn du nur endlich wieder Arbeit bekommst. Auch solltest du bei deinen Überlegungen dazu vorher beachten, dass viele Firmen nur in festen Tarifstrukturen zahlen. Dann sind nur die übertariflichen Zahlungen deinem Verhandlungsgeschick überlassen. Du siehst, dass man hier keinen idealen Rat geben kann.
 
Folgende Gründe für einen angestrebten Wechsel sind einsichtig und werden im Allgemeinen wohlwollend zur Kenntnis genommen: Das Unternehmen befindet sich in einer schlechten wirtschaftlichen Lage; die Möglichkeiten des Arbeitnehmers sind dadurch eingeschränkt. Außerdem möchte man durch Eigeninitiative der wahrscheinlich ins Haus stehenden Kündigung vorgreifen. Das Unternehmen kann dem Mitarbeiter zur Zeit keine angemessene Aufgabe zuweisen, die seinem Können, seiner Erfahrung und seinem Wissen entspricht. Das Unternehmen wird demnächst den Standort wechseln. Aus persönlichen Gründen (Beruf des Ehegatten, Schulpflicht der Kinder oder ähnlichem) ist man aber ortsgebunden. Das Unternehmen ist zu klein oder so strukturiert, dass keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr gegeben sind. So und so viel Jahre Betriebszugehörigkeit (vier bis fünf sollten es schon sein) erscheinen genug, eine neue Herausforderung wäre reizvoll. Natürlich können diese Gründe auch zum Teil anders interpretiert werden, als man sie ausgelegt haben möchte. Wer beispielsweise angibt, das Unternehmen weise dir keine angemessene Aufgabe zu, der muss das weiter begründen, denn es könnte der Verdacht aufkommen, es mangele dem Betroffenen an Durchsetzungsvermögen oder auch an der Fähigkeit, eine andere Aufgabe zur Zufriedenheit des Unternehmens zu erledigen. Auch wer mangelnde Aufstiegschancen beklagt, muss deutlich machen, dass die Organisation des Betriebs oder Unternehmens diesen Aufstieg innerhalb des Betriebes verhindert und nicht etwa die Tatsache, dass das Unternehmen den Betroffenen (aus guten Gründen) nicht mit größerer Verantwortung betrauen kann oder will. Ein Grund für den Wunsch nach einem Stellenwechsel, den man ebenfalls nur unter Vorbehalt angeben sollte, ist der zu geringe Verdienst. Die Frage ist nämlich, zahlt die Firma allgemein schlecht oder ist  (oder fühlt sich) nur der/die eine MitarbeiterIn unterbezahlt? Auch die vielleicht freimütige und in bester Absicht gegebene Erklärung, man habe mit dem ständig aufbrausenden Chef einfach nicht mehr zusammen arbeiten können oder Probleme mit einem bestimmten Kollegen gehabt, sollte man besser nicht schriftlich abgeben. Jemand, der dich überhaupt nicht kennt, kann nicht wissen, ob die Unverträglichkeit wirklich nur auf das Verhalten der anderen zurückzuführen war. Der Verdacht, dass du selbst möglicherweise auch nicht gerade zu den umgänglichen ZeitgenossInnen gehörst, könnte aufkommen. Wenn du wirklich aus diesem Grund die Stelle wechseln möchtest, dann erwähne es nicht schon im Lebenslauf oder Bewerbungsschreiben, warte damit lieber bis zum persönlichen Vorstellungsgespräch, und drücke dich auch dann sehr vorsichtig und zurückhaltend aus. Schließlich ist es denkbar, dass man seine Stelle gar nicht ernsthaft wechseln will, man möchte nur den eigenen Marktwert testen. Wer das macht, weiß wohl selbst, dass er das auch nicht noch offen zugeben sollte!
Das suchende Unternehmen - das ja immerhin Kosten und Zeit in die Suche investieren muss - wird nicht nur verärgert reagieren, es könnte auch nachtragend sein. Wer weiß, ob man in ein oder zwei Jahren nicht wirklich ernsthaft auf der Suche ist?
Zeige, dass du flexibel und interessiert, aufgeschlossen und kreativ bist.
Im Vorstellungsgespräch ist die Frage nach den Vermögensverhältnissen, das heißt richtiger nach eventuell vorhandenen Schulden, dann zulässig, wenn man sich um einen Posten als leitender Angestellter bewirbt oder um eine Stelle mit besonderem Vertrauensbereich, beispielsweise als KassiererIn bei einer Bank oder als Wirtschaftsprüfer.
Die Tücken der Selbstdarstellung sind offensichtlich geworden: Wer sich um eine Stelle bewirbt, möchte sich oder vielmehr seine Arbeitskraft bestmöglich "verkaufen". Du wirst also darum bemüht sein, dich so positiv wie möglich zu präsentieren; das solltest du auch. Halte dich dabei aber an die Fakten und Tatsachen, grobe Übertreibungen fliegen meist auf, und dann hast du den Schaden. Wer sich zu bescheiden und zurückhaltend präsentiert, erreicht damit heutzutage nicht unbedingt sein eigentlich angestrebtes Ziel. Wer etwas vorzuweisen hat, der soll es auch zeigen. Heikel wird es erst, wenn du dich bereits so vorstellst, wie du irgendwann gern einmal sein möchtest. Selbstüberschätzung, gar wenn sie ins Maßlose tendiert, kann sehr schlimme Folgen haben. Vielleicht gelingt es dir, den Personalchef so gut zu blenden, dass es tatsächlich zu einer Anstellung in einer bestimmten Firma kommt. Spätestens während der Probezeit wird der Schwindel aber auffliegen, man wird merken, dass du deiner Selbstdarstellung in keiner Weise gerecht wirst, und sich von dir ziemlich bald trennen. Natürlich geht es bei der Selbstdarstellung nicht nur um die eigene Einschätzung der Fähigkeiten, Leistungen und Möglichkeiten, die man hat. Es gibt manchmal auch gewisse "dunkle Punkte", die man lieber verschweigen würde. Tut man das, ergeben sich möglicherweise Lücken im Lebenslauf.
 
Arbeitslosigkeit
Warst oder bist du arbeitslos, dann gebe die Dauer der Arbeitslosigkeit an; oder seit wann. Bist du unverschuldet arbeitslos geworden, beispielsweise wegen Schließung des Betriebes, wegen Konkurs oder auch wegen eines Unfalles oder ähnlichem, erwähne das unbedingt. Obgleich Arbeitslosigkeit aus den genannten Gründen keine Schande ist und eigentlich jeden treffen kann, sind mit den Begriffen Erwerbs- oder Arbeitslosigkeit doch viele Vorurteile und negative Vorstellungen verknüpft. Es ist deshalb durchaus legitim, die Zeiten der Beschäftigungslosigkeit etwas bemäntelnd darzustellen, etwa in dem man schreibt: Von ... bis ... war ich auf der Suche nach einem neuen Betätigungsfeld (einem neuen Aufgabenbereich, einem neuen Wirkungskreis). Oder: Seit dem ... bin ich auf der Suche nach einem neuen Betätigungsfeld. Hast du während der Zeit deiner Arbeitslosigkeit nicht nur Ausschau nach einer neuen Stelle gehalten, sondern dich weitergebildet oder umschulen lassen, dann ist das in jedem Fall zu erwähnen, es kann dir nur Pluspunkte einbringen, auch dann, wenn die Umschulung oder Weiterbildung bisher noch keinen Erfolg gezeigt hat. Es macht auf jeden Fall deutlich, dass es dir nicht an Initiative mangelt und du größtes Interesse daran hast, "am Ball zu bleiben". Die Formulierung dieser Tatsache könnte dann eventuell so aussehen: Seit dem ... intensive Weiterbildung in der EDV und Suche nach einem neuen Aufgabenbereich. Auch wenn du während der Arbeitslosigkeit gejobbt hast, solltest du das erwähnen. Zeiten, in denen man jobbt - meist an einer Stelle, die mit dem erlernten Beruf wenig oder gar nichts zu tun hat - werten den Lebenslauf nicht gerade auf, und je länger die Zeit des Jobbens anhält, desto nachteiliger wirkt es sich aus, immerhin aber kannst du so deutlich machen, dass du die Hände nicht einfach in den Schoß gelegt hast. In jedem Fall ist es besser, in Zeiten der Beschäftigungslosigkeit der Weiterbildung nachzugehen. Zusätzliches Jobben ist dann um so vorteilhafter. Eine Lücke, die durch längere unverschuldete Arbeitslosigkeit entstanden ist, erweist sich meist erst dann als problematisch, wenn es nachweislich eine Zeit des resignierenden Abwartens gewesen ist, in der man Daumen drehend darauf gewartet hat, dass einem das Arbeitsamt eine neue Stelle zuweist. Ebenfalls problematisch kann eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit sein. Hier muss man wiederum unterscheiden zwischen einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers, weil man sich irgendeine Unregelmäßigkeit hat zuschulden kommen lassen, und der eigenen Kündigung, die man eingereicht hat, ohne bereits eine neue Stelle zu haben. Die fristlose Kündigung ist sicherlich am schwierigsten zu erklären; das persönliche Vorstellungsgespräch ist dazu besser geeignet als der Lebenslauf. Solltest du dich dennoch entscheiden, im Lebenslauf eine Erklärung dazu abzugeben, dann empfiehlt es sich, die ausformulierte Form des Lebenslaufes zu wählen. Wichtig ist, dass du so knapp und klar wie möglich, vor allem aber sachlich argumentierst. Hast du von dir aus gekündigt, ohne eine neue Stelle zu haben, dann wahrscheinlich deshalb, weil du mit deinem alten Arbeitgeber unter keinen Umständen mehr zusammenarbeiten wolltest. Dahinter stecken in den allermeisten Fällen persönliche Gründe (absolut unerträgliches Betriebsklima, ein wirklich unausstehlicher Vorgesetzter usw.). Gib - wenn überhaupt - lediglich an, dass es sich um "persönliche Gründe" gehandelt hat, ohne sich im Einzelnen über diese Gründe auszulassen.