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23. 04.
2001 |
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Lebenslauf
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Wer einen Ausbildungsplatz sucht, eine erste oder eine neue Arbeitsstelle
finden möchte, der kommt um eine schriftliche Bewerbung im allgemeinen
nicht herum, selbst wenn er sich zunächst telefonisch oder persönlich
vorgestellt hat. Meist bittet der Personalchef, der Firmeninhaber oder der
Meister des Betriebes um die vollständigen Bewerbungsunterlagen, um
sich von dem Stellenanwärter oder der -anwärterin vorab ein genaues
Bild machen zu können. Neben dem Bewerbungsschreiben, den Zeugnissen,
Bescheinigungen und sonstigen Unterlagen und eventuell Arbeitsproben gehört
unbedingt der Lebenslauf mit Lichtbild zu diesen Bewerbungsunterlagen.
Der Lebenslauf gilt als einer der wichtigsten und aufschlussreichsten
Bestandteile einer Bewerbung, deshalb sollte man ihm umfassende Aufmerksamkeit
zukommen lassen. Denn mit dem Lebenslauf - und oft genug nicht nur inhaltlich,
sondern auch durch dessen Form! - entscheidet sich häufig genug, ob
der Kandidat vom Personalchef überhaupt in die engere Wahl genommen
wird oder nicht.
Dazu versetzen wir uns in die Situation des Personalchefs, und fragen uns,
was mit unseren Bewerbungsunterlagen passiert:
Er will unseren Werdegang (schulisch - beruflich) schnell und genau
erkennen.
Die Daten dürfen nicht von den anderen Zeugnissen und Bewerbungsunterlagen
abweichen.
Erwähnte Qualifikationen müssen durch beigefügte Zeugnisse
oder Bescheinigungen belegt sein.
Sind die Zeittafeln und Ausbildungsgänge lückenlos und in sich
schlüssig.
Bei der Beschreibung der diversen Ausbildungen sollte eine Steigerung sichtbar
werden.
- Stark angefangen und stark aufgehört - kommt nicht gut.
Die vorgelegten Beurteilungen sollten gleichbleibend oder schrittweise besser
werden.
Wie häufig hast du schon die Stelle gewechselt?
Welche Gründe veranlassten dich zum Stellenwechsel?
War mit dem Wechsel auch ein beruflicher Aufstieg verbunden, kann das nur
positiv sein und zeugt von deiner Fortbildungsbereitschaft und
Mobilität!
Haue nicht zu sehr auf den Putz, Überqualifikation ist auch
schädlich!
Der Personalchef kann als geschulter Beobachter aus allen Kriterien eine
ganze Menge herauslesen. So wird ihn bestimmt interessieren, ob die Unterlagen
vollständig sind, also keine Zeugnisse oder wichtigen Belege fehlen,
welchen optischen Eindruck der Lebenslauf und die anderen Unterlagen machen
in welcher Form und mit welcher Sorgfalt die Unterlagen zusammengestellt
sind. Flattern sie ihm als Loseblattsammlung, gar mit Eselsohren und Fettflecken
versehen auf den Tisch, oder sind sie übersichtlich geordnet? Sind
Lebenslauf und Bewerbungsschreiben eher herkömmlich gehalten, heben
sie sich durch eine gewisse, nicht übertriebene Originalität ab
oder fallen sie durch krampfhafte Andersartigkeit aus dem Rahmen? Eine
Internetpräsentation kommt gut, aber manche Personalchefs sind vielleicht
noch etwas konservativ! Das kommt dann aber auch auf die Art der Firma an!
Dazu kann man gute Erkenntnisse gewinnen, denn die Originalität der
Stellenanzeige oder -ausschreibung in der Zeitung ist für dich ein wichtiges
Indiz, worauf der Personalchef "abfahren" könnte!
Wird ein handgeschriebener Lebenslauf verlangt, möchte der zukünftige
Arbeitgeber wahrscheinlich ein grafologisches Gutachten zu Rate ziehen.
Bemühe dich nicht um Schönschrift, die ist verstellt, schreibe
daher in deinem gewohnten Stil. Einen Computerausdruck kannst du sowieso
dazu legen.
Was im Lebenslauf stehen muss:
Grundsätzlich soll jeder Lebenslauf, tabellarisch, aber auch in
grammatikalisch vollständigen Sätzen verfasst, Auskunft geben
über:
Deine Person
Dein familiäres Umfeld
Dein schulischer Werdegang
Deine Wehr- oder Ersatzdienstzeiten, soziales Jahr bei Frauen
Deine Berufsausbildung
Deine bisherigen Arbeitsverhältnisse
Deine berufliche Fortbildung
Besondere Fähigkeiten, Kenntnisse und/oder Fertigkeiten, die aber auch
für deinen Beruf relevant sein müssen.
Wenn du im Ausland geboren bist oder vielleicht dort eine Arbeitstelle gehabt
hast, solltest du das Land angeben.
Auch wenn du neben deinem normalen Ausbildungsgang noch andere
Lehrveranstaltungen besucht hast, vielleicht einen Sprachkurs bei der
Volkshochschule oder ähnliches, solltest du darauf hinweisen.
Wenn du arbeitslos bist oder warst, sollte das auf jeden Fall erwähnt
werden. Besonders wenn die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet war,
darfst und sollst du mit kurzen Worten auf den Grund hinweisen - etwa wegen
Firmenschließung oder wegen Konkurs des Arbeitgebers. Hast du während
der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht nur eine neue Stelle gesucht, sondern
die Zeit vielleicht aktiv genutzt, um dich weiterzubilden oder umzuschulen,
so solltest du an dieser Stelle darauf hinweisen, auch wenn dies unter die
Rubrik eigene "Fortbildung" fällt.
Auch wenn man im Besitz eines Führerscheins einer besonderen Klasse
ist, den Pilotenschein gemacht hat oder ähnliches, kann das
erwähnenswert sein, es kann aber auch angeberisch klingen und eher einen
negativen Eindruck hinterlassen.
Nicht unbedingt günstig ist es, bei den besonderen Fähigkeiten
Charaktereigenschaften aufzuzählen, die man sich selbst zuschreibt.
Ob du über Charme oder Kontaktfreude verfügst, solltest du den
Personalchef selbst feststellen lassen.
Wichtige Anmerkungen in einem Lebenslauf sind:
Referenzen frühest möglicher Eintrittstermin, Gehaltsvorstellungen,
Gründe für den angestrebten Wechsel.
Weltanschauliche Punkte gehören nicht in den Lebenslauf, es sei denn,
dass du dich um eine Stelle bei einem konfessionell gebundenen Arbeitgeber
bewerben (Kindergärtnerin in einem katholischen Kindergarten oder die
Stelle eines Mitarbeiters in einem Jugend- oder Altenheim) willst.
Für die Erwähnung der Mitgliedschaft bei Parteien oder Vereinen
gilt das gleiche wie bei der Angabe der Religion (Anstellung bei einer Stiftung,
in einem Parteibüro, einem Gewerkschaftsbetrieb usw.).
Mitgliedschaften in Vereinen, Fachverbänden und anderen Organisationen
sollte man nur dann erwähnen, wenn sie in einem Zusammenhang mit der
Berufstätigkeit stehen.
Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, unaufgefordert Angaben zu
deinem Gesundheitszustand zu machen. Wer gesund ist, sollte das nicht besonders
hervorheben. Hattest du schwere Krankheiten, die einen längeren Krankenhaus-
und/oder Kuraufenthalt nötig machten, wird sich die Erwähnung nicht
vermeiden lassen, sonst könnte eine Lücke im Lebenslauf
entstehen.
Auf Behinderungen, etwa wenn du RollstuhlfahrerIn, gehörlos oder blind
bist, weise schon in deinem Bewerbungsschreiben darauf hin, und nicht im
Lebenslauf.
Referenzen sind Auskünfte, die andere Personen, etwa Kollegen, ehemalige
Kollegen oder Vorgesetzte über deine Person erteilen. Solche Auskünfte
kann natürlich nur jemand geben, der dich verhältnismäßig
lange und gut kennt - vielleicht, weil er oder sie mit dir zusammen gearbeitet
hat - und der zu diesen Auskünften auch bereit ist. Wird in der
Stellenanzeige nicht ausdrücklich eine Referenz verlangt - schließlich
ist das etwas anderes als ein normales Zeugnis, das auszustellen der letzte
Arbeitgeber verpflichtet ist - solltest du dir nicht die Mühe machen,
jemanden zu nennen, der gegebenenfalls die Referenz abgibt. Was nicht gefordert,
aber geliefert wird, kann als "zuviel des Guten" negativ bewertet werden.
Sollte eine Referenz gefordert sein, gibt es grundsätzlich zwei
Möglichkeiten: Du bittest einen solchen Menschen deines Vertrauens um
eine schriftliche Referenz, die du dann deinen Bewerbungsunterlagen
beifügst, oder du fragst denjenigen oder diejenige, ob er oder sie
grundsätzlich bereit wäre, Auskünfte über dich zu geben,
und nenne dann in deinem Lebenslauf die entsprechende(n) Person(en) und wo
und wie sie zu erreichen ist/sind. Selbstverständlich wirst du nur solche
Personen bitten, Auskünfte über dich zu erteilen, von denen
du mit Sicherheit weißt oder zumindest annehmen kannst, dass sie ein
positives Urteil über dich abgeben werden. Das kann durchaus jemand
sein, mit dem du privat wenig oder gar nichts zu tun hast, oder jemand, der
in persönlichen Dingen völlig anderer Ansicht ist als du, der aber
zwischen Beruf und Privatleben zu unterscheiden vermag. In jedem Fall aber
solltest du dich bei der Person rückversichern, ob sie bereit ist,
über deine Person Auskunft zu geben.
Gehaltsvorstellung
Oft wird schon in den Stellenangeboten nach den Gehaltsvorstellungen des
Bewerbers gefragt. Das ist ein heikles Thema, das du dir besser für
das persönliche Gespräch aufsparst. Es ist durchaus üblich,
dass in den Bewerbungsschreiben die Frage nach den Gehaltswünschen
übergangen wird. Kein Personalchef wird auf ein persönliches
Gespräch verzichten, nur wie du dich in diesem Punkt ausgeschwiegen
hast, aber in jedem anderen seinen Vorstellungen entsprachst. Überhaupt
gehört der Hinweis auf das angestrebte Gehalt eher in das
Bewerbungsschreiben als in den Lebenslauf. In jedem Fall ist es aber besser,
du gibst Auskunft darüber, was du augenblicklich im Monat oder im Jahr
verdienst. Rechne auch fixe Zulagen oder andere Vergünstigungen -
Firmenwagen beispielsweise - hinzu. Der zukünftige Arbeitgeber wird
davon ausgehen, dass du dich nicht verschlechtern willst. Grundsätzlich
aber ist der "Gehaltspoker" eine Sache für das persönliche
Gespräch; verpatze dir keine Chance, indem du vorschnell eine vielleicht
überhöhte Forderung stellst oder umgekehrt signalisierst, dass
du auch mit einer finanziellen Einbusse zufrieden wärst, wenn du nur
endlich wieder Arbeit bekommst. Auch solltest du bei deinen Überlegungen
dazu vorher beachten, dass viele Firmen nur in festen Tarifstrukturen zahlen.
Dann sind nur die übertariflichen Zahlungen deinem Verhandlungsgeschick
überlassen. Du siehst, dass man hier keinen idealen Rat geben kann.
Folgende Gründe für einen angestrebten Wechsel sind einsichtig
und werden im Allgemeinen wohlwollend zur Kenntnis genommen: Das Unternehmen
befindet sich in einer schlechten wirtschaftlichen Lage; die Möglichkeiten
des Arbeitnehmers sind dadurch eingeschränkt. Außerdem möchte
man durch Eigeninitiative der wahrscheinlich ins Haus stehenden Kündigung
vorgreifen. Das Unternehmen kann dem Mitarbeiter zur Zeit keine angemessene
Aufgabe zuweisen, die seinem Können, seiner Erfahrung und seinem Wissen
entspricht. Das Unternehmen wird demnächst den Standort wechseln. Aus
persönlichen Gründen (Beruf des Ehegatten, Schulpflicht der Kinder
oder ähnlichem) ist man aber ortsgebunden. Das Unternehmen ist zu klein
oder so strukturiert, dass keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr gegeben
sind. So und so viel Jahre Betriebszugehörigkeit (vier bis fünf sollten
es schon sein) erscheinen genug, eine neue Herausforderung wäre reizvoll.
Natürlich können diese Gründe auch zum Teil anders interpretiert
werden, als man sie ausgelegt haben möchte. Wer beispielsweise angibt,
das Unternehmen weise dir keine angemessene Aufgabe zu, der muss das weiter
begründen, denn es könnte der Verdacht aufkommen, es mangele dem
Betroffenen an Durchsetzungsvermögen oder auch an der Fähigkeit,
eine andere Aufgabe zur Zufriedenheit des Unternehmens zu erledigen. Auch
wer mangelnde Aufstiegschancen beklagt, muss deutlich machen, dass die
Organisation des Betriebs oder Unternehmens diesen Aufstieg innerhalb des
Betriebes verhindert und nicht etwa die Tatsache, dass das Unternehmen den
Betroffenen (aus guten Gründen) nicht mit größerer Verantwortung
betrauen kann oder will. Ein Grund für den Wunsch nach einem Stellenwechsel,
den man ebenfalls nur unter Vorbehalt angeben sollte, ist der zu geringe
Verdienst. Die Frage ist nämlich, zahlt die Firma allgemein schlecht
oder ist (oder fühlt sich) nur der/die eine MitarbeiterIn
unterbezahlt? Auch die vielleicht freimütige und in bester Absicht gegebene
Erklärung, man habe mit dem ständig aufbrausenden Chef einfach
nicht mehr zusammen arbeiten können oder Probleme mit einem bestimmten
Kollegen gehabt, sollte man besser nicht schriftlich abgeben. Jemand, der
dich überhaupt nicht kennt, kann nicht wissen, ob die
Unverträglichkeit wirklich nur auf das Verhalten der anderen
zurückzuführen war. Der Verdacht, dass du selbst möglicherweise
auch nicht gerade zu den umgänglichen ZeitgenossInnen gehörst,
könnte aufkommen. Wenn du wirklich aus diesem Grund die Stelle wechseln
möchtest, dann erwähne es nicht schon im Lebenslauf oder
Bewerbungsschreiben, warte damit lieber bis zum persönlichen
Vorstellungsgespräch, und drücke dich auch dann sehr vorsichtig
und zurückhaltend aus. Schließlich ist es denkbar, dass man seine Stelle
gar nicht ernsthaft wechseln will, man möchte nur den eigenen Marktwert
testen. Wer das macht, weiß wohl selbst, dass er das auch nicht noch offen
zugeben sollte!
Das suchende Unternehmen - das ja immerhin Kosten und Zeit in die Suche
investieren muss - wird nicht nur verärgert reagieren, es könnte
auch nachtragend sein. Wer weiß, ob man in ein oder zwei Jahren nicht wirklich
ernsthaft auf der Suche ist?
Zeige, dass du flexibel und interessiert, aufgeschlossen und kreativ bist.
Im Vorstellungsgespräch ist die Frage nach den
Vermögensverhältnissen, das heißt richtiger nach eventuell vorhandenen
Schulden, dann zulässig, wenn man sich um einen Posten als leitender
Angestellter bewirbt oder um eine Stelle mit besonderem Vertrauensbereich,
beispielsweise als KassiererIn bei einer Bank oder als Wirtschaftsprüfer.
Die Tücken der Selbstdarstellung sind offensichtlich geworden: Wer sich
um eine Stelle bewirbt, möchte sich oder vielmehr seine Arbeitskraft
bestmöglich "verkaufen". Du wirst also darum bemüht sein, dich
so positiv wie möglich zu präsentieren; das solltest du auch. Halte
dich dabei aber an die Fakten und Tatsachen, grobe Übertreibungen fliegen
meist auf, und dann hast du den Schaden. Wer sich zu bescheiden und
zurückhaltend präsentiert, erreicht damit heutzutage nicht unbedingt
sein eigentlich angestrebtes Ziel. Wer etwas vorzuweisen hat, der soll es
auch zeigen. Heikel wird es erst, wenn du dich bereits so vorstellst, wie
du irgendwann gern einmal sein möchtest. Selbstüberschätzung,
gar wenn sie ins Maßlose tendiert, kann sehr schlimme Folgen haben. Vielleicht
gelingt es dir, den Personalchef so gut zu blenden, dass es tatsächlich
zu einer Anstellung in einer bestimmten Firma kommt. Spätestens
während der Probezeit wird der Schwindel aber auffliegen, man wird merken,
dass du deiner Selbstdarstellung in keiner Weise gerecht wirst, und sich
von dir ziemlich bald trennen. Natürlich geht es bei der Selbstdarstellung
nicht nur um die eigene Einschätzung der Fähigkeiten, Leistungen
und Möglichkeiten, die man hat. Es gibt manchmal auch gewisse "dunkle
Punkte", die man lieber verschweigen würde. Tut man das, ergeben sich
möglicherweise Lücken im Lebenslauf.
Arbeitslosigkeit
Warst oder bist du arbeitslos, dann gebe die Dauer der Arbeitslosigkeit an;
oder seit wann. Bist du unverschuldet arbeitslos geworden, beispielsweise
wegen Schließung des Betriebes, wegen Konkurs oder auch wegen eines Unfalles
oder ähnlichem, erwähne das unbedingt. Obgleich Arbeitslosigkeit
aus den genannten Gründen keine Schande ist und eigentlich jeden treffen
kann, sind mit den Begriffen Erwerbs- oder Arbeitslosigkeit doch viele Vorurteile
und negative Vorstellungen verknüpft. Es ist deshalb durchaus legitim,
die Zeiten der Beschäftigungslosigkeit etwas bemäntelnd darzustellen,
etwa in dem man schreibt: Von ... bis ... war ich auf der Suche nach einem
neuen Betätigungsfeld (einem neuen Aufgabenbereich, einem neuen
Wirkungskreis). Oder: Seit dem ... bin ich auf der Suche nach einem neuen
Betätigungsfeld. Hast du während der Zeit deiner Arbeitslosigkeit
nicht nur Ausschau nach einer neuen Stelle gehalten, sondern dich weitergebildet
oder umschulen lassen, dann ist das in jedem Fall zu erwähnen, es kann
dir nur Pluspunkte einbringen, auch dann, wenn die Umschulung oder Weiterbildung
bisher noch keinen Erfolg gezeigt hat. Es macht auf jeden Fall deutlich,
dass es dir nicht an Initiative mangelt und du größtes Interesse
daran hast, "am Ball zu bleiben". Die Formulierung dieser Tatsache könnte
dann eventuell so aussehen: Seit dem ... intensive Weiterbildung in der EDV
und Suche nach einem neuen Aufgabenbereich. Auch wenn du während der
Arbeitslosigkeit gejobbt hast, solltest du das erwähnen. Zeiten, in
denen man jobbt - meist an einer Stelle, die mit dem erlernten Beruf wenig
oder gar nichts zu tun hat - werten den Lebenslauf nicht gerade auf, und
je länger die Zeit des Jobbens anhält, desto nachteiliger wirkt
es sich aus, immerhin aber kannst du so deutlich machen, dass du die Hände
nicht einfach in den Schoß gelegt hast. In jedem Fall ist es besser,
in Zeiten der Beschäftigungslosigkeit der Weiterbildung nachzugehen.
Zusätzliches Jobben ist dann um so vorteilhafter. Eine Lücke, die
durch längere unverschuldete Arbeitslosigkeit entstanden ist, erweist
sich meist erst dann als problematisch, wenn es nachweislich eine Zeit des
resignierenden Abwartens gewesen ist, in der man Daumen drehend darauf gewartet
hat, dass einem das Arbeitsamt eine neue Stelle zuweist. Ebenfalls problematisch
kann eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit sein. Hier muss man wiederum
unterscheiden zwischen einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers,
weil man sich irgendeine Unregelmäßigkeit hat zuschulden kommen lassen,
und der eigenen Kündigung, die man eingereicht hat, ohne bereits eine
neue Stelle zu haben. Die fristlose Kündigung ist sicherlich am
schwierigsten zu erklären; das persönliche Vorstellungsgespräch
ist dazu besser geeignet als der Lebenslauf. Solltest du dich dennoch
entscheiden, im Lebenslauf eine Erklärung dazu abzugeben, dann empfiehlt
es sich, die ausformulierte Form des Lebenslaufes zu wählen. Wichtig
ist, dass du so knapp und klar wie möglich, vor allem aber sachlich
argumentierst. Hast du von dir aus gekündigt, ohne eine neue Stelle
zu haben, dann wahrscheinlich deshalb, weil du mit deinem alten Arbeitgeber
unter keinen Umständen mehr zusammenarbeiten wolltest. Dahinter stecken
in den allermeisten Fällen persönliche Gründe (absolut
unerträgliches Betriebsklima, ein wirklich unausstehlicher Vorgesetzter
usw.). Gib - wenn überhaupt - lediglich an, dass es sich um
"persönliche Gründe" gehandelt hat, ohne sich im Einzelnen über
diese Gründe auszulassen. |
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