
am 27. April 2006
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Liebe Eltern,
Schülerinnen
und
LehrerInnen!
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Max-Born-Realschule
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Hier erhalten Sie wichtige Informationen
über den »Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag«
Informationen für Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassen 5-10
Was ist der Girls’Day?
Eine Vielzahl von Unternehmen, Betrieben, Forschungseinrichtungen und
Institutionen laden Schülerinnen der Klassen 5-10 für einen Tag zu einem
Besuch ihrer Arbeitsstätten ein. Sie öffnen ihre Labore, Büros,
Werkstätten und Redaktionsräume.
Den Schülerinnen bietet sich am Girls’Day die Gelegenheit, einen Einblick
in die Praxis verschiedenster Bereiche der Arbeitswelt zu gewinnen. Dabei
steht das eigene praktische Erleben im Mittelpunkt. Auf vielfältigen
Veranstaltungen wird am Girls’Day über ein breites Spektrum von
Ausbildungen und Studiengängen informiert.
Warum ein Zukunftstag speziell für Mädchen?
Möchte Ihre Tochter Arzthelferin oder Bankkauffrau werden, Lehrerin oder
Apothekerin? Mädchen entscheiden sich bis heute überproportional häufig
für »typisch weibliche« Berufsfelder. Damit schöpfen sie einerseits oft
ihre Begabungen und Berufsmöglichkeiten nicht voll aus. Andererseits fehlt
gerade in Betrieben mit technischen Bereichen zunehmend der qualifizierte
Nachwuchs.
Darum führen manche Unternehmen und Hochschulen seit längerem spezielle
»Mädchen-Tage« durch. Sie verzeichnen seitdem einen steigenden Anteil
junger Frauen in technischen bzw. techniknahen Berufen und Studiengängen.
Am Girls’Day sollen diese positiven Erfahrungen genutzt werden. An diesem
bundesweit einheitlichen Termin haben Mädchen vielfältige Gelegenheiten,
einen spannenden Arbeitsplatz ihrer Wahl zu besuchen.
Was können Sie tun, um Ihre Tochter zu unterstützen?
Möchte Ihre Tochter gerne Ihren Arbeitsplatz, den von Bekannten oder
Verwandten kennen lernen, kann sie dies bei Einwilligung der jeweiligen
ArbeitgeberInnen gerne tun.
Für die Teilnahme am Girls’Day kann Ihre Tochter auf Antrag vom
Schulunterricht freigestellt werden. Füllen Sie dazu den vorbereiteten
Antragsvordruck aus. Eine Unfallversicherung durch die Schule besteht für
Ihre Tochter nur dann, wenn die Teilnahme am Girls’Day offiziell als
Schulveranstaltung gilt. Dazu erhalten Sie bei den Lehrkräften nähere
Auskunft. Unterstützen Sie Ihre Tochter bei der Vorbereitung auf den Girls’Day. Viele weitere Informationen und vielfältige Veranstaltungsangebote
in der Region Dortmund an diesem Tag finden sie finden Sie ebenfalls auf
der Internetseite
Einverständniserklärung:
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine Tochter
Name_________________________ Klasse________
am 27. April 2006 am Girls'Day teilnimmt.
Sie wird mit der folgenden Person in den Betrieb gehen
___________________________________
Betriebsadresse: bitte umseitig notieren!!!
Meine Tochter _________________________________ soll/möchte an der
Girls'Day-Aktion teilnehmen. Wir suchen aber noch einen betreuenden
Betrieb für sie. Bitte unterstützen sie - falls möglich - meine Tochter
bei ihrer Suche.
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
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