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|
1. Wer kann
eigentlich unsere Schule besuchen?
Die Realschule ist eine Schulform der
Sekundarstufe I. Sie beginnt mit der Klasse 5 und endet mit dem Abschluss
der Klasse 10. Die frühere Mittlere Reife wird inzwischen als
Fachoberschulreife bezeichnet. Ein solcher Abschluss eröffnet den Zugang
zur Fachoberschule und mit einem zusätzlichen Qualifikationsvermerk
zum Besuch der Oberstufe des Gymnasiums oder vergleichbarer Schulen der
Sekundarstufe II (Berufskollegs).
Jede Schülerin und jeder Schüler,
die/der die Grundschule mit der 4. Klasse verlässt, kann von den Eltern
an der Realschule angemeldet werden. Vorausgegangen ist ein Elternsprechtag
in der Grundschule, bei dem die Eltern bei der Wahl der richtigen Schulform
für Ihr Kind von den GrundschullehrerInnen beraten werden. Zusätzlich
lernen die Eltern auf einem Informationsabend alle Schulformen, die nach
der 4. Klasse möglich sind, näher kennen. Oft stellen die
SchulleiterInnen der umliegenden weiterführenden Schulen
(Gesamtschulen/Gymnasien/Hauptschulen/Realschulen) hier ihre Schulform
vor.
Die meisten zukünftigen
RealschülerInnen werden von ihren Eltern bewusst an unserer Schule
angemeldet, weil sie Gründe haben, ihre Kinder ausdrücklich nicht
zum Gymnasium oder zur Gesamtschule zu schicken. Von der Grundschule kommende
Kinder werden ohne ein weiteres Aufnahmeverfahren in die Realschule aufgenommen.
Ein Recht auf Aufnahme besteht jedoch nicht. Das gilt insbesondere für
SchülerInnen, die in Stadtteilen wohnen, von denen der Weg zu einer
anderen Realschule näher, bzw. bei hohen Anmeldezahlen vertretbar ist.
Die Realschule bestätigt - etwa im Mai - die Aufnahme Ihres Kindes
schriftlich.
(Inhaltsverzeichnis)
2. Welche
SchülerInnen sind für die Realschule geeignet?
Von wesentlicher Bedeutung für
den schulischen Erfolg an einer Realschule, besser einer weiterführenden
Schule, sind neben den Begabungen und Fertigkeiten eines Kindes seine
Arbeitsbereitschaft, sein Lernwille und seine Selbständigkeit.
Hier sollten die Eltern den Einschätzungen der GrundschullehrerInnen
folgen, die die Kinder nach vier Jahren meist sicher, auch für die Wahl
der richtigen Schulform, einschätzen können.
(Inhaltsverzeichnis)
3. Welche Ziele
hat unsere Realschule?
Die Realschule vermittelt eine an den
Realitäten orientierte, zeitnahe Grundbildung. In unserer Schule erwerben
die SchülerInnen grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten und
Fähigkeiten, Einstellungen und Haltungen, die es ihnen ermöglichen,
ihren Bildungsweg im Beruf oder in den Schulformen der Sekundarstufe II
fortzusetzen. Rund 50% unserer SchülerInnen erreichen regelmäßig
den Abschluss mit dem so genannten Qualifikationsvermerk.
Um die Handlungs- und
Entscheidungsfähigkeit der SchülerInnen zu erhöhen, werden
Anforderungen, wie sie sich
-
aus der technologischen Entwicklung,
z.B. in den Bereichen der Computeranwendungen und nicht zuletzt den Neuen
Medien (Informatik, Video, Kunst und fächerübergreifende Projekte)
ergeben,
-
in den musisch-künstlerischen
Ausprägungen darstellen,
-
in den naturwissenschaftlichen und technischen Anforderungen
(Biologie, Chemie, Physik und Technik/Informatik) niederschlagen,
-
besonders im fremdsprachlichen
(Französisch, Englisch) Unterricht berücksichtigen lassen
und
-
in den allgemeinbildenden Fächern
verwirklichen lassen,
weitestgehend erfüllt.
Bei den Lernzielen und den
Unterrichtsinhalten werden die Anforderungen stets mitbedacht, die die Arbeits-
und Berufswelt stellt. Das wird durch regelmäßige Fortbildungen
(schulintern, wie extern) der LehrerInnen sichergestellt. Die SchülerInnen
unserer Schule können dies während eines dreiwöchigen
Schülerbetriebspraktikums im 9. Schuljahr auch in eigener Anschauung
nachvollziehen und überprüfen. Diese berufsfeldbezogene, zeitnahe
Bildung befähigt RealschülerInnen, verantwortliche Stellen in
kaufmännischen, technischen, Verwaltungs-, Erziehungs- und sozialen
Bereichen anzustreben. Ein nachfolgendes Studium, nach nachträglicher
Erlangung des Abiturs, ist keinesfalls unmöglich, wie uns viele ehemalige
SchülerInnen im Laufe von fast 30 Jahren berichtet und bewiesen
haben.
Besonders die Integration der
ausländischen Mitbürger ist eine Grundmaxime unserer Arbeit. Wir
glauben, dass dies an unserer Schule keine grundlegenden Diskussionen voraussetzt
und fühlen uns verbunden mit den Menschen jeglicher Herkunft.
Die Verleihung der Plakette: Schule
ohne Rassismus macht uns daher besonders stolz!

Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Verbänden und Institutionen ist schon lange
unser erklärtes Ziel und hat eine gute Tradition.
Die Schulgemeinde wird von der
Elternpflegschaft
und einem eigenen Förderverein regelmäßig beraten und
vor allem unterstützt! Eine Ausweitung dieser Aktivitäten wird
angestrebt!(Inhaltsverzeichnis) 4. Welche
Bildungsabschlüsse vergibt die Realschule?
Die Realschule führt nach sechs
Jahren zu einem so genannten mittleren Bildungsabschluss, der
Fachoberschulreife - je nach Leistungen in den Fächern Deutsch,
Englisch und Mathematik - mit oder ohne Qualifikationsvermerk. Mit diesem
Abschluss kann der/die SchülerIn
-
eine berufliche Ausbildung
beginnen,
-
die Höhere Berufsfachschule
(zweijährig oder dreijährig),
-
die Fachoberschule
oder (mit Qualifikation)
oder
-
andere 3jährige Fachoberschulen (Berufskollegs) besuchen (Möglichkeiten).
SchülerInnen, die das Ziel der
Fachoberschulreife nicht erreichen, können einen der Abschlüsse
erreichen, die an der Hauptschule möglich sind.
Siehe dazu eine
tabellarische (Übersicht!)
(Inhaltsverzeichnis)
5. Was ist die
Erprobungsstufe?
Die Erprobungsstufe umfasst die Klassen
5 und 6, die eine zusammenhängende Einheit bilden. Die SchülerInnen
erhalten die Möglichkeit, sich langsam an die Vielzahl der Lehrer
(Fachlehrersystem) zu gewöhnen und sich mit der Arbeitsweise der Realschule
vertraut zu machen. Da zunehmend vertraute Formen des schulischen Lernens
aus der Grundschule übernommen und fortgesetzt werden, fällt der
Übergang den meisten SchülerInnen nicht schwer. Der sorgfältigen
Beobachtung der SchülerInnen dienen vierteljährlich stattfindende
Beratungen aller, der in den Klassen 5 und 6 unterrichtenden LehrerInnen.
Zu Beginn werden auch die ehemaligen GrundschullehrerInnen eingeladen an
diesen Beratungen teilzunehmen. Die für die SchülerInnen neuen
LehrerInnen erfahren so Hintergründe und die alten LehrerInnen der
jeweiligen Grundschule erhalten ein großes Maß an
Rückmeldungen. Dies macht die besonderen Belange der SchülerInnen
transparenter. Ziel dieser Beratungen ist es, Ursachen etwaiger
Anlaufschwierigkeiten der SchülerInnen zu erkennen, zu erklären
und in Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schulleitung und den LehrerInnen
diese zu überwinden. Hierzu zählen auch gezielte
Fördermaßnahmen (Förderunterricht: Mathematik, Deutsch, Englisch)
durch die LehrerInnen unserer Schule. So sind psychologische und
sonderpädagogische Beratungen fester Bestandteil unserer täglichen
Arbeit.
Siehe dazu auch unter Frage 7!
Innerhalb der Erprobungsstufe erhalten
alle SchülerInnen die Möglichkeit, zwei Jahre zu zeigen, dass die
Realschule für sie die richtige Schulform ist. Von der 5. zur 6. Klasse
werden keine Versetzungen ausgesprochen. Alle SchülerInnen kommen
automatisch in die 6. Klasse. Mit der Versetzung in die 7. Klasse hat dann
aber die/der SchülerIn bewiesen, dass sie/er für die Realschule
geeignet ist. Es wäre auch ein Übergang zum Gymnasium möglich.
Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass der Wechsel zu diesem Zeitpunkt meist
problematisch ist, wogegen der Übergang zum Gymnasium nach Abschluss
der Klasse 10 mit dem Qualifikationsvermerk in den letzten Jahren der
erfolgreichere Weg war.
(Inhaltsverzeichnis)
6. Welchen
Unterricht erhalten die SchülerInnen unserer Schule?
Ein Stundenplan für eine 10.
Klasse
- je nach gewähltem Schwerpunktfach, z.B. Physik - unserer
Realschule kann so aussehen:
| |
Uhrzeit |
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
1. Stunde: |
8-8.45 |
Physik |
Physik |
Musik |
Englisch |
Mathematik |
2. Stunde: |
8.50-9.35 |
Mathematik |
Physik |
Sport |
Mathematik |
Deutsch |
1. gr. Pause |
|
|
|
15 Minuten |
|
|
3. Stunde: |
9.55-10.40 |
Deutsch |
Erdkunde |
Englisch |
Chemie |
Physik |
4. Stunde: |
10.45-11.30 |
Englisch |
Englisch |
Religion |
Biologie |
Musik |
2. gr. Pause |
|
|
|
10 Minuten |
|
|
5. Stunde: |
11.45-12.30 |
Geschichte |
Kunst |
Politik |
Deutsch |
Sport |
6. Stunde:
|
12.35-13.20 |
Erdkunde |
Mathematik |
Kunst |
Deutsch |
Sport |
7.-8. Std:
|
|
AG's |
AG's |
|
|
|
Arbeitsgemeinschaften - im Wahlpflichtbereich II - am Nachmittag
Zwei Stunden pro Woche für die Klassen 9 und 10 obligatorisch!
Zuletzt angebotene AG's:
Volleyball |
Basketball |
Fußball |
Tischtennis |
Theater |
Multimedia |
Schule ohne Rassismus |
Schulgarten |
Hauswirtschaftslehre |
Rechtskunde |
Mofaführerschein |
Anwendungen in der EDV |
Englisch |
Badminton |
Streitschlichtung |
Kunst |
Chor Klasse 5 |
Chor Klasse 6-8 |
Schulgarten |
Jazz-Dance |
Handball |
Das Angebot kann jedoch von Jahr zu Jahr variieren! |
(Inhaltsverzeichnis)
7. Werden
SchülerInnen, die Schwierigkeiten haben, besonders
gefördert?
Zunächst einmal werden alle
SchülerInnen im Unterricht angemessen gefördert. Individuelle
Aufgabenstellungen sollen helfen, auf Lernschwierigkeiten des einzelnen
einzugehen. Die SchülerInnen der Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6) erhalten
je nach bestehenden Möglichkeiten Förderunterricht in den Fächern
Deutsch (manchmal auch spezielle LRS-Gruppen), Englisch und Mathematik. Er
findet in der Regel in den so genannten Randstunden (erste oder letzte Stunde)
statt. Es nehmen auch nicht immer alle SchülerInnen daran teil. Die
Teilnahme wird in Abstimmung mit den zuständigen Fach-LehrerInnen
beschlossen.
Zusätzlich bieten wir am Nachmittag
(11.30 bis 17.30 h) eine Hausaufgabenhilfe und eine freizeit- und
sozialpädagogische Betreuung durch ABM
(Arbeitsbeschaffungsmaßnahme)-Kräfte an. Damit kann insbesondere
den Kindern geholfen werden, deren Eltern ganztägig berufstätig
sind.
Wenn Probleme im Sozialverhalten einiger
SchülerInnen so stark werden, dass der Verbleib von SchülerInnen
der Max-Born-Realschule in Frage gestellt werden muss, kann seit einigen
Jahren nach Absprache die Hilfe eines Diplom-Pädagogen aus einer anderen
Schulform in Anspruch genommen werden. Seine individuelle
Beratungstätigkeit für Schülerinnen und Schüler und deren
Eltern hat schon so manche Erfolge gebracht, die wir so im täglichen
Schulbetrieb gar nicht alleine hätten leisten können. Dieser Kollege
ist auch im laufenden Schuljahr an zwei Tagen regelmäßig
anwesend.
(Inhaltsverzeichnis)
8. Was bedeutet
"Differenzierung" in der Realschule?
Das vielfältige Bildungsangebot
unserer Realschule gewährleistet eine umfassende Grundbildung und
ermöglicht zudem die Entfaltung verschiedenartiger Begabungsrichtungen.
In den Klassen 5 und 6 findet der Unterricht im Klassenverband statt. In
der 6. Klasse wird Französisch unterrichtet. Die zweite Fremdsprache
ist in der Jahrgangsstufe 6 nur positiv versetzungswirksam. In den Klassen 7 bis 10 wird dann durchgängig im Klassen- (Deutsch, Englisch und
Mathematik) und im Kursverband (je nach Schwerpunktfach)
unterrichtet.
Die Neigungsdifferenzierung eröffnet
den Realschülern Lernangebote, die in besonderer Weise ihren
unterschiedlichen Lernbedürfnissen und Befähigungen entsprechen.
Die SchülerInnen können selbständig zwischen verschiedenen
Unterrichtsangeboten wählen. Das Differenzierungsangebot soll so die
individuellen Entfaltungsmöglichkeiten der SchülerInnen fördern.
Gleichzeitig sollen sie zu erhöhter Leistungsbereitschaft motiviert werden und damit ihre Leistungen verbessern können.
Die Differenzierung nach Neigung (Klassen
7 bis 10) sieht an unserer Schule fünf Schwerpunktbereiche vor:
- den fremdsprachlichen
Französisch Kurs- und Englisch-Klassenverband -
den naturwissenschaftlichen
Physik/Klassenarbeitsfach und 3 Stunden Biologie und Chemie - Kursverband
Chemie/Klassenarbeitsfach und 3 Stunden Physik und Biologie - Kursverband
Biologie/Klassenarbeitsfach und 3 Stunden Chemie und Physik - Kursverband
-
den sozialwissenschaftlichen - Kursverband
-
den technischen (Fach Informatik) - Kursverband
-
den musisch künstlerischen - Kursverband
Bei der Kurswahl am Ende der 6.
Jahrgangsstufe werden intensive und individuelle Beratungen für jede(n)
SchülerIn seitens der beteiligten Fachlehrer und des jeweiligen
Klassenlehrers durchgeführt. Stellt der/die SchülerIn innerhalb
der ersten 6 Wochen fest, dass die Wahl des Kurses nicht seinen/ihren Erwartungen
entsprach, kann die Kurswahl noch geändert werden. In den Inhalten der
Neigungsschwerpunkte werden die Bezüge zu den von
RealschülerÍnnen hauptsächlich angestrebten Berufsfeldern
deutlich. Durch die Wahl eines Neigungsschwerpunktes bestimmt der/die
SchülerIn sein/ihr Abschlussprofil.
Unser
Differenzierungsschema:
Kernunterricht |
|
|
Grundkurse |
|
Schwerpunkte
AG's
nur
in 9
u.10 |
4
E |
4
D |
4
M |
3/4
GE
PK
EK |
2
SP |
|
Fremdsprachen

|
3
PH
CH
BI
|
2
MU
oder
KU
oder
TX
|
|
3/4
F
|
|
|
2
AG
|
4
E
|
4
D
|
4
M
|
3/4
GE
PK
EK
|
2
SP
|
|
Naturwissen-
schaften
|
|
2
MU
oder
KU
oder
TX
|
|
3/4
PH
oder
3/4
CH
oder
3/4
BI
|
3
CH
BI
3
BI
PH
3
PH
CH
|
|
2
AG
|
4
E
|
4
D
|
4
M
|
3/4
GE
PK
EK
|
2
SP
|
|
Sozialwissen-
schaften
|
3
PH
CH
BI
|
2
MU
oder
KU
oder
TX
|
|
3/4
SW
|
|
|
2
AG
|
4
E
|
4
D
|
4
M
|
3/4
GE
PK
EK
|
2
SP
|
|
musisch-
künstlerisch

|
3
PH
CH
BI
|
|
|
3/4
KU
|
2
TX
|
|
2
AG
|
4
E
|
4
D
|
4
M
|
3/4
GE
PK
EK
|
2
SP
|
|
Informatik
|
3
PH
CH
BI
|
2
MU
oder
KU
oder
TX
|
|
3/4
INF
|
|
|
2
AG
|
Legende: Unterstrichene
Fächer sind Klassenarbeitsfächer
E=Englisch;
D=Deutsch;
M=Mathematik;
GE=Geschichte;
PK=Politik;
EK=Erdkunde;
SP=Sport;
PH=Physik;
CH=Chemie;
BI=Biologie;
TX=Textilgestaltung;
MU=Musik;
KU=Kunst;
F=Französisch;
SW=Sozialwissenschaften;
INF=Informatik;
AG=Wahlpflichtunterricht
(Inhaltsverzeichnis)
9. Werden die
Eltern bei Entscheidungen mit einbezogen?
Wie an allen Schulformen des Landes
NRW sind auch die Eltern von RealschülerInnen über die
Mitwirkungsorgane Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz
und die Fachkonferenzen an allen wesentlichen Entscheidungen der Schule
beteiligt.
Vor jeder Wahlentscheidung der
SchülerInnen werden Eltern durch die Schule informiert, damit sie die
für ihr Kind geeignete Wahl gemeinsam treffen, bzw. ihr älteres
Kind richtig beraten können.
(Inhaltsverzeichnis)
10. Was tut
die Max-Born-Realschule für die Berufsfindung ihrer
SchülerInnen?
Eine wesentliche Aufgabe unserer Schule
ist es, die SchülerInnen zur Berufs- und Arbeitswelt hinzuführen.
Die weitgehende Übereinstimmung der Leistungen der RealschülerInnen
mit den Anforderungen des Beschäftigungssystems stellt einen entscheidenden
Grund für die breite Anerkennung der Realschule in der Berufswelt
dar.
Berufswahlvorbereitung beginnt im weitesten Sinne schon im fünften Schuljahr.
Die SchülerInnen sollen eine Vorstellung davon bekommen, was ihre Eltern
eigentlich in ihren jeweiligen Berufen machen. So absolvieren sie denn auch
schon im achten Schuljahr ein so genanntes Schnupperpraktikum, das meistens in
den Firmen ihrer Eltern stattfindet.
Ab der 9. Klasse werden SchülerInnen
im Unterricht in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt (BIZ -
Berufsinformationszentrum) informiert, im schulischen Unterricht auf
Bewerbungstests und Erstellung der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf,
Bewerbungsschreiben) und auf das Schülerbetriebspraktikum im 9. Schuljahr
(drei Wochen, meist im Januar/Februar) vorbereitet. Durch Anfertigung von Praktikumsmappen
erfolgt eine intensive Nachbereitung. Das Schülerbetriebspraktikum hat
sich als geeigneter Weg erwiesen, SchülerInnen bei der
Berufswahlentscheidung zu helfen. Auf unseren Webseiten finden die SchülerInnen
dazu eine Menge an weiteren Informationen, die Ihnen helfen können, ihre
Entscheidungen zu stärken. Dazu gibt es auch einen aufschlussreichen
Berufswahlfahrplan!
Außerdem beteiligen wir uns regelmäßig an den Aktionen des Bundes Junger
Unternehmer, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, seine Einschätzungen der
zukünftigen Arbeitswelten den Schülerinnen näher zu bringen.
Zur Berufswahlvorbereitung haben wir
ein eigenes Projekt
entwickelt, das auch integrativer Bestandteil unseres Schulprogramms ist.
(Inhaltsverzeichnis) 11. Was erwartet
die Wirtschaft von den Schulabgängern?
Was versucht die Max-Born-Realschule
zu leisten?
Forderungen der Industrie- und
Handelskammern in NRW und des Westdeutschen Handwerkskammertags. Die ausbildenden
Unternehmen stellen zu Recht Ansprüche an die Schulabgänger.
Berufsausbildung muss auf einer soliden schulischen Basis aufbauen
können. Ausbilder und Berufsschullehrer sind nicht in der Lage, bei
der Vermittlung von Wissen und Einstellungen von vorne anzufangen. Die Betriebe
erwarten daher, dass am Ende der Schulausbildung die Grundlagen für
eine stabile Persönlichkeit, für Gemeinschaftsfähigkeit, für
Lern- und Leistungsbereitschaft gelegt sind und dass grundlegende Kenntnisse
in allen Fächern erworben wurden.
Was sollen also die Jugendlichen aus
der Schule mitbringen?
I. Elementares Grundwissen in den
wichtigsten Lern- und Lebensbereichen
- Fachliche Kompetenzen -
-
Grundlegende Beherrschung der deutschen
Sprache in Wort und Schrift
-
Beherrschung einfacher
Rechentechniken
-
Grundlegende naturwissenschaftliche
Kenntnisse
- Hinführung zur Arbeitswelt -
Grundkenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge
- Grundkenntnisse in Englisch
- Kenntnisse und Verständnisse über
die Grundlagen unserer Kultur
II. Grundhaltung und Werteinstellungen,
die die Jugendlichen befähigen, den Anforderungen im Unternehmen gerecht
zu werden
- Persönliche Kompetenzen -
- Zuverlässigkeit
- Lern- und Leistungsbereitschaft
- Ausdauer - Durchhaltevermögen -
Belastbarkeit
-
Sorgfalt - Gewissenhaftigkeit
-
Konzentrationsfähigkeit
-
Verantwortungsbereitschaft -
Selbständigkeit
-
Fähigkeit zu Kritik und
Selbstkritik
-
Kreativität und
Flexibilität
III. Soziale Einstellungen, die die
Zusammenarbeit in der Organisation Betrieb ermöglichen
- Soziale Kompetenzen
-
-
Kooperationsbereitschaft -
Teamfähigkeit
-
Höflichkeit - Freundlichkeit
- Konfliktfähigkeit
-
Toleranz
Diesen Forderungen wird unsere Schule
dadurch gerecht, indem sie insbesondere auch die Methoden im Unterricht
einsetzt, die neben der fachlichen auch die Ausbildung der persönlichen
und sozialen Kompetenzen entsprechend berücksichtigt.
(Inhaltsverzeichnis)
12. Wie
kommen die SchülerInnen zur Schule?
Die Stadt Dortmund übernimmt durch die Schulverwaltung
und die Dortmunder
Stadtwerke
als Verkehrsträger für den öffentlichen
Personennahverkehr unter den folgenden Voraussetzungen die notwendigen Fahrkosten
für Ihr Kind: Ihr Kind wohnt im Einzugsbereich unserer Schule, der Schulweg
beträgt aber trotzdem mehr als 3,5 km. Von der Stadt werden nur die
notwendigen Fahrkosten für die preisgünstigste Beförderung
erstattet. In der Regel ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
die wirtschaftlichste Beförderung. Neben den öffentlichen
Verkehrsmitteln setzt die Stadt auf bestimmten Strecken auch Busse des
Schülerspezialverkehrs ein (Husen/Kurl/Lanstrop). Eine Beförderung
mit anderen Verkehrsmitteln (Taxi u.a.) ist nur bei begründeten und
vorübergehenden Ausnahmefällen oder bei dauerhafter Behinderung
möglich.
Sollten SchülerInnen das Fahrrad
(oder Moped) benutzen, erhalten sie keine
Wegstreckenentschädigung.
Was hier vielleicht kompliziert klingt,
ist in der Praxis viel einfacher. Die SchülerInnen erhalten zu Beginn
des Schuljahres automatisch die ihnen zustehenden Fahrkarten. Davon abweichende
Anträge und Ausnahmen müssen über die Schule bei dem
Schulverwaltungsamt beantragt oder ihm mitgeteilt werden. Für
Rückfragen stehen Ihnen das Schulsekretariat (Tel. 9271230) und das
Schulverwaltungsamt (Tel. 5023092) zur Verfügung.
(Inhaltsverzeichnis)
13. Bietet
die Schule außerhalb des Unterrichts Aktivitäten an?
Nach Unterrichtsende
finden Arbeitsgemeinschaften statt, an denen jedes Kind teilnehmen kann,
wenn der Heimweg gesichert ist. SchülerInnen können an den angebotenen
AGs (immer nur eine pro Schuljahr) teilnehmen, den Mofaführerschein
machen oder Mitglied einer Schulsportmannschaft werden, die
regelmäßig an den Vergleichswettkämpfen der Dortmunder
Realschulen oder darüber hinaus teilnimmt.
(Inhaltsverzeichnis)
14. Führt
die Schule Klassenfahrten durch?
Die Schulkonferenz hat Klassenfahrten
für die 7. und 10. Klassen festgelegt. Ausnahmen sind möglich.
So fuhren z.B. im letzten Schuljahr die 6. Klassen auf einen Reiterhof, die
8. Klassen zum Segeln nach Holland, die 10. Klassen zum Skilaufen nach Tirol.
Bei allen Veranstaltungen wird in einem engen finanziellen Rahmen geplant.
Der Förderverein der Schule unterstützt die Wandermaßnahmen
z.T. mit Zuschüssen.
(Inhaltsverzeichnis)
15. Gibt es
einen Förderverein für die Max-Born-Realschule?
Seit dem 4. November 1987 gibt es einen
Förderverein für die Max-Born-Realschule. Der Förderverein
unterstützt Projekte jeder Art, die dem Wohl der SchülerÍnnen
und der Schule dienen, insbesondere
-
Ausgestaltung der Schuleinrichtung;
-
Ausgestaltung der
Außenanlagen;
-
Förderung der
Schülerbücherei;
-
Förderung der naturwissenschaftlichen
Unterrichtsmöglichkeiten;
-
Förderung der musischen und sportlichen
Erziehung;
-
Unterstützung bei Schulwanderungen
und Schulfeiern;
-
Finanzielle Unterstützung der
Hausaufgabenhilfe und freizeit- und sozialpädagogischen Betreuung durch
ABM-Kräfte;
-
Unterstützung in sozialen
Härtefällen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 € im Jahr. Da der Förderverein vom Finanzamt als gemeinnützig
anerkannt wurde, können Spenden von der Steuer abgesetzt
werden.
(Inhaltsverzeichnis)
16. Wie und
wann erreiche ich die Schule, wenn ich Fragen habe?
Sie erreichen die Max-Born-Realschule
von montags bis freitags mit Sicherheit von 7.45 Uhr bis 13.30 Uhr unter
der Rufnummer 0231/9271230. Sie sind dann mit unserer sehr freundlichen
Schulsekretärin verbunden, die Auskunft gibt, Gesprächstermine
mit der Schulleitung oder den Lehrerinnen und Lehrern vereinbart.
Sie können uns direkt per Fax:
0231/27567
oder per e-mail:
erreichen.
(Inhaltsverzeichnis)
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